FASTER | EU-weite Einigung auf schnellere QuSt-Rückerstattung
Am 14. Mai 2024 haben sich die EU Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden aus öffentlich gehandelten Aktien und bestimmte Zinsen aus öffentlich gehandelten Anleihen, geeinigt. Die Richtlinie verpflichtet in Zukunft die Mitgliedsstaaten, im Rahmen eines automatisierten Verfahrens, Ansässigkeitsbescheinigungen innerhalb von 14 Kalendertagen auszustellen.
VERRECHNUNGSPREISANPASSUNGEN | Auswirkungen auf USt und Zoll
Nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen sind bei Unternehmen, die Waren von Konzernunternehmen (verbundenen Unternehmen) aus dem EU-Ausland bzw. aus Drittstaaten beziehen oder an diese verkaufen, in der Praxis aus ertragsteuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen gang und gäbe. Neben ihren ertragsteuerlichen Konsequenzen können nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen allerdings auch umsatzsteuerliche bzw. zollrechtliche Auswirkungen haben, die nicht immer einfach zu lösen sind. Den derzeitigen Stand der Diskussion und der Erkenntnisse, basierend auf der aktuellen Rechtsprechung sowie der Verwaltungspraxis, wollen wir im Folgenden aufzeigen und zusammenfassen.
TRANSFER PRICING | Umsetzung des öffentlichen CbCR in Österreich
Am 4. April 2024 wurde der Ministerialentwurf zum Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz – CBCR-VG) zur Begutachtung vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Änderungsrichtlinie (EU) 2021/2101 der EU-Bilanzrichtlinie umsetzen, die Unternehmen verpflichtet, Ertragsteuerinformationen öffentlich zu machen. Betroffene Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 750 Mio. müssen ein öffentliches Country-by-Country-Reporting (CbCR) erstellen und veröffentlichen, um die Transparenz multinationaler Unternehmen zu erhöhen und die öffentliche Kontrolle zu stärken. Die Pflichten gelten erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen.
Doppelbesteuerungsabkommen Russland – Update des BMF
Das BMF hat Ende Mai 2024 ein Update zur Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland veröffentlicht. Die zuletzt diesbezüglich veröffentliche Information des BMF vom 6. Dezember 2023 wurde aufgehoben (siehe dazu News-Beitrag DBA Österreich-Russland nun auch von Österreich suspendiert).
Doppelbesteuerungsabkommen Russland – Update des BMF
Das BMF hat Ende Mai 2024 ein Update zur Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland veröffentlicht. Die zuletzt diesbezüglich veröffentliche Information des BMF vom 6. Dezember 2023 wurde aufgehoben.
IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
Der IASB hat am 22. September 2022 Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion verlautbart. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 20. November 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.
DBA-RECHT | Keine DBA Anwendung bei Steuer nach Aufwand
Im Rahmen des „Express Antwort Service“ (EAS) teilt das österreichische Finanzministerium seine Rechtsansichten zu Fragen des internationalen Steuerrechts mit. Im EAS 3449 vom 18.12.2023 befasst sich das BMF mit einer in Liechtenstein steuerlich ansässigen Person, die mit ihren Einkünften als Gesellschafter einer österreichischen GmbH in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist und in Liechtenstein lediglich der Steuer nach dem Aufwand unterliegt. Es stellt sich die Frage, ob der sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens Liechtenstein-Österreich im vorliegenden Fall gegeben ist.
Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland
Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.
DBA Deutschland | Neue Konsultationsvereinbarung für Grenzgänger
Durch eine Revision des DBA mit Deutschland gelten seit 1.1.2024 neue Regelungen für die Besteuerung von deutsch-österreichischen Grenzgängern. Rechtzeitig zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen haben sich das deutsche und österreichische Finanzministerium auf eine neue Konsultationsvereinbarung geeinigt, die Zweifelsfragen zur Auslegung der neuen Grenzgängerregelung klärt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichsten Aussagen der Konsultationsvereinbarung und die sich daraus ergebenden praktischen Handlungsfelder.
PROGRESSIONSVORBEHALT | Keine Verfassungs- oder EU-Widrigkeit
Entgegen der jahrzehntelangen österreichischen Verwaltungspraxis hat der VwGH entschieden, dass Österreich auch dann berechtigt ist, bei der Ermittlung des auf die Inlandseinkünfte entfallenden Steuersatzes, ausländische, in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreie Einkünfte einzubeziehen, wenn die einkommensteuerpflichtige Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ohne abkommensrechtlich hier ansässig zu sein. Diese neue Vorgangsweise ist ab der Veranlagung 2023 anzuwenden. Gegen den „Progressionsvorbehalt“ (im Allgemeinen und bei bloßer unbeschränkter Steuerpflicht im Besonderen) werden von Betroffenen und deren Beratern regelmäßig verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken erhoben, denen die aktuelle Rechtsprechung eine Absage erteilt hat.
Pillar II – Die neue Mindestbesteuerung
Mit dem Mindestbesteuerungsgesetz wurde Pillar II und somit eine globale Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in Österreich umgesetzt.
FIT FÜR VIDA? | So bereiten Sie sich optimal vor!
Die Umsetzung des ViDA-Pakets (VAT in the Digital Age) wird einen Meilenstein in der digitalen Transformation der Mehrwertsteuer markieren. Dabei werden Unternehmen, insbesondere durch die Umsetzung der E-Rechnungs- und E-Reporting-Verpflichtung, vor zahlreiche neue Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig bringt die Digitalisierung der Fakturierung längerfristig aber auch Chancen mit sich und kann den notwendigen Booster darstellen, um die Standardisierung und Automatisierung von Prozessen voranzutreiben.











