Kategorie: Erklärvideo

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VIDEO: Lieferungen im Binnenmarkt – Christine Weinzierl

Gelangt ein Gegenstand bei der Lieferung aus dem Inland ins Drittlandsgebiet, spricht das Umsatzsteuerrecht von Ausfuhrlieferungen oder Exportlieferungen, gelangt der Gegenstand der Lieferung vom Drittlandsgebiet ins Inland, von Einfuhrlieferungen oder Importlieferungen. Demgegenüber werden „Ausfuhrlieferung“ im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Lieferungen und „Einfuhrlieferungen“ im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Erwerbe bezeichnet.

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VIDEO: Ausfuhr und Einfuhr – Christine Weinzierl

Gelangt ein Gegenstand bei der Lieferung aus dem Inland ins Drittlandsgebiet, spricht das Umsatzsteuerrecht von Ausfuhrlieferungen oder Exportlieferungen, gelangt der Gegenstand der Lieferung vom Drittlandsgebiet ins Inland, von Einfuhrlieferungen. Demgegenüber werden Lieferung im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Lieferungen und „Einfuhren“ im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Erwerbe bezeichnet.