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EuGH: Urteil in der Sache WESTbahn gegen ÖBB zur Einbeziehung der Benützung von Personenbahnsteigen

Anhang II der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 11. 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ist dahin auszulegen, dass die in Anhang I dieser Richtlinie genannten „Personenbahnsteige“ ein Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur sind, deren Benützung nach Nr 1 Buchst c dieses Anhangs II unter das Mindestzugangspaket fällt.