VwGH: Wahlrecht des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG
Mit der Ergänzung des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG durch das AbgÄG 1996 wurde ein Wahlrecht des Einbringenden normiert, eine Beteiligung mit oder ohne die dazugehörige Finanzierungsverbindlichkeit auf die übernehmende Körperschaft zu übertragen.