Verfahrens(an)leitung durch das BFG
Immer wieder wird von Abgabenbehörden übersehen, bei der Einbringung von Beschwerden gegen den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid über den verfahrensrechtlichen Bescheid abzusprechen. Dies führt zu einem doppelten „Unzuständigkeitsdilemma“ des BFG, für das der im Erkenntnis des VwGH vom 22. 11. 2017, Ra 2017/13/0010, angeführte Säumnisschutz wohl nicht ausreicht. Ein Beitrag von Johann Fischerlehner.