Urlaubsvereinbarung und bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis
Das rechtliche Gebot, dass Urlaub stets zu vereinbaren ist, gilt ebenso während einer längeren Kündigungsfrist. Auch bei einer Dienstfreistellung kann der Arbeitnehmer nicht zum Urlaubsverbrauch gezwungen werden. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.