OGH: Suspendierung vom Dienst – Rechtzeitigkeit der Entlassung
Entlassungsgründe müssen vom Arbeitgeber grundsätzlich unverzüglich geltend gemacht werden. Der OGH stellte klar, dass Gründe für die vorzeitige Lösung eines Dienstverhältnisses bei sonstiger Verwirkung des Entlassungsrechts unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern geltend zu machen sind.