BFG: Aufhebung eines unbestimmt gebliebenen Schuldspruches über einen belangten Verband
Im Falle eines Schuldspruches über einen belangten Verband wegen einer Verantwortlichkeit gemäß § 28a Abs 2 FinStrG iVm § 3 Abs 1 VbVG für Finanzstraftaten von Entscheidungsträgern (§ 3 Abs 2 VbVG) oder von Mitarbeitern (§ 3 Abs 3 VbVG) ist es für eine erforderliche Präzisierung des Vorwurfes unabdingbar, neben der zweifelsfreien Umschreibung des Tatgeschehens und des …