GREEN BENEFITS | Änderungen der Sachbezugswerteverordnung für E-Autos
Die Erstattung der Kosten für das Aufladen von betrieblichen Elektrofahrzeugen beim Arbeitnehmer wird durch eine aktuelle Änderung der Sachbezugswerteverordnung rückwirkend angepasst. Die Verordnung regelt nun auch das Leasing von Ladeeinrichtungen.
Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Am 20. 5. 2020 wurde in BGBl II 2020/221 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird, veröffentlicht. Die Änderung geht auf COVID-19 zurück.
BFG: § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung nach VfGH-Prüfung einschlägig für Vorführ-Kfz
Bei der Zurverfügungstellung von Vorführ-Kfz eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für private Zwecke sind gemäß § 4 Abs 6 SachbezugswerteVO die tatsächlichen Anschaffungskosten…
Sachbezugswerte für arbeitsplatznahe Unterkunft: Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Die Sachbezugswerteverordnung wurde dahingehend geändert, dass für den Ansatz keines bzw eines geringeren Sachbezugswerts für die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer arbeitsplatznahen Unterkunft die bislang enthaltene Voraussetzung, dass „die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers“ liegen muss, entfällt.