VfGH hebt unter Frist Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 unter Fristsetzung bis 31. 12. 2019 als verfassungswidrig aufgehoben. Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 sieht vor, dass die Flächenwidmungspläne der Gemeinden elektronisch kundzumachen sind und dass diese Kundmachung der Landesregierung obliegt.