Neuerliche Probezeit bei einem weiteren ArbeitsÂverhältnis mit demselben Arbeitgeber
Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines ArbeitsÂverhältnisses als Professorin nicht aus. Ein ArbeitsÂverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat vereinÂbart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die VertragspÂartner ihre Möglichkeit besonders vereinÂbart haben oder nicht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.