Neuerliche Probezeit bei einem weiteren Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber
Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses als Professorin nicht aus. Ein Arbeitsverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat vereinbart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Vertragspartner ihre Möglichkeit besonders vereinbart haben oder nicht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.