Öko-Steuerreform bringt „Vermögenszuwachsbesteuerung“ für Kryptowährungen
Am 8. November 2021 hat das BMF den Entwurf des Öko-Steuerreformgesetzes 2022 (Teil I) in die Begutachtung geschickt. Neben der bereits angekündigten Körperschaftsteuersenkung sind die Bestimmungen zu Kryptowährungen und crypto assets aus Kapitalmarktsicht von zentraler Bedeutung. Die virtuellen Währungen werden in die Kapitaleinkünftebesteuerung vollumfänglich integriert. Damit geht Österreich einen anderen Weg als etwa Deutschland, das die steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen über die Verwaltungspraxis detailliert regeln möchte.