#203 – Karolin Andréewitch-Wallner – Mitarbeiterbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligung – Was sollten wir darüber wissen und was muss man bei diesen berücksichtigen? Über diese und die neue Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung bei der flexiblen Kapitalgesellschaft sprechen wir heute mit Frau Dr. Andreewitch-Wallner, Partnerin bei Taylor Wessing.
Mitarbeiterbeteiligung für junge Unternehmen ab 2024
Für Start-Ups und junge Unternehmen ist es oft herausfordernd, marktkonforme Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Geld aufzubringen. Gleichzeitig sind die aktuellen Möglichkeiten, Mitarbeitern Vergütungen in Form von Unternehmensbeteiligungen zu gewähren, in der Praxis nur wenig attraktiv: Zum einen aufgrund der sofortigen Besteuerung des geldwerten Vorteils und des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs bei den empfangenden Mitarbeitern („dry income“-Problematik) und zum anderen aufgrund der sehr eingeschränkt nutzbaren steuerlichen Begünstigung.
Start-up Paket – neues Modell der Mitarbeiterbeteiligung ab 01.01.2024 – in Begutachtung!
Die Mitarbeiterbeteiligung bei Start-Ups soll im Rahmen des Start-Up-Förderungspakets allgemein vereinfacht werden. Bisher waren solche Unternehmensbeteiligungen steuerpflichtig, sobald diese gewährt wurden. Die geplante Neuerung sieht vor, dass die Steuerpflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt z.B. beim Verkauf der Anteile eintritt. Dies bedeutet eine deutliche steuerliche Erleichterung in der Praxis.