Schlagwort: Mitarbeiterbeteiligung

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LOHNSTEUER | Genussrechte bei Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Substanzgenussrechten sind ein zunehmend genutztes Instrument zur langfristigen Bindung und Motivation von Mitarbeitern. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur steuerlichen Behandlung und zum Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an solchen Rechten. Dieser Beitrag erläutert speziell die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums ergeben und erläutert den Unterschied zwischen Genussrechten ieS und Substanzgenussrechten. Die aktuelle Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung wird ebenfalls behandelt. Abschließend werden wichtige Praxisaspekte zur Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen angeführt.

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Mitarbeiterbeteiligung für junge Unternehmen ab 2024

Für Start-Ups und junge Unternehmen ist es oft herausfordernd, marktkonforme Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Geld aufzubringen. Gleichzeitig sind die aktuellen Möglichkeiten, Mitarbeitern Vergütungen in Form von Unternehmensbeteiligungen zu gewähren, in der Praxis nur wenig attraktiv: Zum einen aufgrund der sofortigen Besteuerung des geldwerten Vorteils und des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs bei den empfangenden Mitarbeitern („dry income“-Problematik) und zum anderen aufgrund der sehr eingeschränkt nutzbaren steuerlichen Begünstigung.

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Start-up Paket – neues Modell der Mitarbeiterbeteiligung ab 01.01.2024 – in Begutachtung!

Die Mitarbeiterbeteiligung bei Start-Ups soll im Rahmen des Start-Up-Förderungspakets allgemein vereinfacht werden. Bisher waren solche Unternehmensbeteiligungen steuerpflichtig, sobald diese gewährt wurden. Die geplante Neuerung sieht vor, dass die Steuerpflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt z.B. beim Verkauf der Anteile eintritt. Dies bedeutet eine deutliche steuerliche Erleichterung in der Praxis.