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Meldung der Schwangerschaft in einem befristeten Dienstverhältnis
Eine schwangere Dienstnehmerin in einem – aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen – befristeten Dienstverhältnis hat ihrem Dienstgeber die Schwangerschaft noch vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch Fristablauf zu melden, ansonsten das Dienstverhältnis mit Fristablauf endet.