Bereithaltung von Unterlagen zur Lohnkontrolle
Das LSD-BG enthält Bestimmungen über die Bereithaltung von Unterlagen zur Lohnkontrolle, deren Verletzung durch Verwaltungsstrafe zu sanktionieren ist. Diese Bestimmungen werden im Folgenden anhand der aktuellen Rechtsprechung des VwGH vorgestellt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Zivilrechtlich verfallene Ansprüche und die Lohnkontrolle nach dem LSD-BG
Im Hinblick auf strafbare Unterentlohnungen war bislang nicht geklärt, ob Ansprüche des Arbeitnehmers, die zivilrechtlich bereits verfallen sind, verwaltungsstrafrechtlich ahndbar sind und somit der Lohnkontrolle unterliegen. Diesbezüglich nehmen weder der Gesetzestext des LSD-BG (oder des AVRAG) noch die Erläuterungen konkret Stellung. Ein Gastbeitrag von Dr. Johannes Edthaler und Christina Traxler.