Schlagwort: Kommunal­steuergesetz

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Für Körperschaften öffentlichen Rechts relevante Aussagen aus der Aktualisierung der Information zum Kommunal­steuergesetz

Körperschaften öffentlichen Rechts sind auch in der Kommunal­steuer besonders geregelt. Die Körperschaft öffentlichen Rechts ist gemäß § 3 Abs 3 KommStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig, das heißt Unternehmer im Sinne des KommStG. Nach mehr als sieben Jahren hat die Finanz­verwaltung die Information zum KommStG gewartet. Die am 29. 1. 2018 vom BMF veröffentlichte KommStG-Information ersetzt die bisher geltende. Im Folgenden sollen die für Körperschaften öffentlichen Rechts relevanten Aussagen der KommStG-Information zusammengefasst werden. Ein Gastbeitrag von Mag. Daniela Sperz, LL.M.

BMF aktualisiert seine Rechtsansicht zum KommStG. (Bild: © iStock)
Allgemein

Neue BMF-Information zum Kommunal­steuergesetz

Mit der Information vom 29. 1. 2018, aktualisiert das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zum KommStG basierend auf der Rechtsprechung sowie den Gesetzesmaterialien. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet. Diese Information ersetzt die bisher ergangenen Informationen.

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Aktualisierung der Information zum Kommunal­steuergesetz

Nach mehr als sieben Jahren hat die Finanz­verwaltung die Information zum KommStG gewartet. Die am 29. 1. 2018 vom BMF veröffentlichte KommStG-Information ersetzt die bisher geltende. Es wurden gesetzliche Änderungen und Rechtsprechung eingearbeitet, die im Folgenden mit Schwerpunkt auf unmittelbar personalver­rechnungsrelevante Aussagen zusammengefasst werden.