Kleinunternehmer auch endlich über die Grenze – Neue Umsatzgrenze ab 2025
Ab 1.1.2025 wird die Kleinunternehmerregelung auf den gesamten Binnenmarkt ausgedehnt und der Schwellenwert innerhalb Österreichs auf EUR 55.000 Entgelt pro Jahr erhöht. Für Umsätze bis zu EUR 100.000 im Binnenmarkt muss keine Umsatzsteuer entrichtet werden, jedoch steht dann aufgrund der unechten Umsatzsteuerbefreiung dafür kein Vorsteuerabzug zu. Weiterhin kann freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.
VwGH: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bei unterjährigem Zuzug nach Österreich
Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen. Bei Dauerleistungen, die zu regelmäßigen Abrechnungen führen, wie insbesondere bei der Vermietung, wird die Leistung nach Maßgabe der einzelnen Abrechnungsperioden (Monate) erbracht.