Klimaticket = Jobticket?
Mit Einführung des Klimatickets stellt sich die Frage, ob dieses als abgabenfreies Jobticket ebenso vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Kurz gesagt: ja, das geht. Aber man sollte auch als Arbeitgeber dabei auf die Pendlerpauschale achten.
LOHNVERRECHNUNG | Erleichterungen für „Jobtickets“ ab 1.7.2021
Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und bezahlt der Arbeitgeber ein derartiges „Jobticket“ an den Verkehrsmittelbetreiber, so zählt dies unter gewissen weiteren Voraussetzungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Nichtbesteuerung besteht aber – nach derzeitiger Rechtslage – dann nicht, wenn der Arbeitgeber diesbezügliche Kostenersätze direkt an seine Arbeitnehmer leistet. Ab 1.7.2021 wird diese Steuerbegünstigung aber ausgeweitet und stellen künftig auch Kostenersätze, die der Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer für selbst gekaufte Tickets leistet, keine steuerpflichtigen Einkünfte mehr dar.