Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) ab November 2025
Als der Investitionsfreibetrag 2023 (IFB) eingeführt wurde, erhielten Unternehmerinnen und Unternehmer ein wirksames Steuerinstrument: Für begünstigte Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen können zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden – mit besonderen Anreizen für Digitalisierung und Ökologisierung.
Investitionsfreibetrag des § 11 EStG mit ökologischem Schwerpunkt
Der Investitionsfreibetrag (IFB), welcher Teil der Ökosozialen Steuerreform war, wurde von uns bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Die hierin veorgesehene Verordnung (Öko-IFB-VO) wurde am 24.Mai 2023 nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn die Abweichungen zum bisherigen Entwurf eher marginal sind, soll der Öko-IFB nachfolgend unter Berücksichtigung der finalen Verordnung dargestellt werden.
Investitionsfreibetrag des § 11 EStG mit ökologischem Schwerpunkt
Der Investitionsfreibetrag (IFB), welcher Teil der Ökosozialen Steuerreform war, wurde von uns bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Die hierin veorgesehene Verordnung (Öko-IFB-VO) wurde am 24.Mai 2023 nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn die Abweichungen zum bisherigen Entwurf eher marginal sind, soll der Öko-IFB nachfolgend unter Berücksichtigung der finalen Verordnung dargestellt werden.
Investitionsfreibetrag ab 2023
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde zusätzlich zu den bestehenden begünstigten Abschreibungen (degressive, beschleunigte Absetzung für Abnutzung) als weiterer Investitionsanreiz ein Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Der neue Investitionsfreibetrag hat zwar gewisse Ähnlichkeiten mit dem bis inklusive des Jahres 2000 gültigen Investitionsfreibetrag, wurde aber in mehreren wesentlichen Punkten an geänderte Erfordernisse angepasst und teilweise vereinfacht.