Gebührenvermeidung beim außergerichtlichen Vergleich
Um rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechtsverhältnisse zu schaffen, können sich die Parteien durch beiderseitiges Nachgeben außergerichtlich vergleichen. So kann etwa Unternehmer A eine von Unternehmer B behauptete umstrittene oder ungewisse Forderung in einer bestimmten Höhe anerkennen und Unternehmer B auf einen bestimmten Betrag verzichten.
BFG-Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern
Das BFG befasste sich in seinen Entscheidungen ua mit Wettgebühren für Onlinewetten, der Glücksspielabgabe für Onlineglücksspiel und der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge im „gesellschaftlichen Bereich“ sowie mit den Spezialbestimmungen für die Berechnung anlässlich begünstigter Umgründungsvorgänge und den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Kleingartenhaus. Ein Beitrag von Dr. Hedwig Bavenek-Weber.