Fortbildungskosten: beruflicher Zusammenhang ist grundsätzlich ausreichend
Das BFG (16. 4. 2020, RV/7101633/2016) hatte über die Zulässigkeit des Abzugs von Fortbildungskosten zu entscheiden. Der Tenor des Gerichts: Wenn eine Fortbildung klar einer beruflichen Veranlassung zuzuschreiben ist, so bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Prüfung des Vorliegens einer Notwendigkeit.