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MELDEPFLICHTEN | Mitteilungen an Finanzamt bis spätestens 28.2.2025!

Bestimmte Honorarzahlungen sind bis spätestens Ende Februar des Folgejahres auf elektronischem Wege dem Finanzamt zu melden (Mitteilungen gemäß § 109a EStG sowie § 109b EStG). Wir möchten Sie daher auch heuer wieder daran erinnern, welche Zahlungen im In- und Ausland davon betroffen sind und wie Sie durch korrekte Meldungen bis spätestens 28.2.2025 empfindliche Geldstrafen (von bis zu 20.000 EUR) vermeiden können.