Schlagwort: Elternkarenz

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Tätigkeitswechsel nach Elternkarenz

Die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der arbeits­vertraglich geschuldeten Tätigkeiten möglich. Dies gilt auch nach einer Elternkarenz. Ein Recht auf Beibehaltung der zuvor ausgeübten Beschäftigung besteht daher nicht. Ein Beitrag von Dr. Andras Gerhartl.