Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten – wie maßgeblich ist die Pendlerverordnung?
Das Gericht hatte unter anderem über die Abzugsfähigkeit von Kosten für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Profisportlers zu entscheiden. Dabei setzte sich das Gericht insbesondere mit dem „eigenen Hausstand“ gemäß § 4 Abs 2 Pendlerverordnung auseinander und stellte sich die Frage, inwieweit die Legaldefinition in dieser Verordnung für die Beurteilung der strittigen Werbungskosten maßgeblich ist.
Zweckentsprechende angemessene Wohnung für doppelte Haushaltsführung am Beschäftigungsort
Ist einem Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus berücksichtigungswürdigen Gründen ebenso wenig zumutbar wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, sind unvermeidbare Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort als Werbungskosten abzugsfähig.


