Eingeschränkte Überprüfung von Betriebsversammlungsbeschlüssen zur Betriebsratsumlage
Der Betriebsinhaber kann nur eine Verletzung elementarster Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts geltend machen und hieraus für sich die Ungültigkeit eines Beschlusses der Betriebsversammlung ableiten. Bei Rechtsungültigkeit der Beschlussfassung über die Einhebung der Betriebsratsumlage müsste ein Arbeitnehmer gegen den Betriebsratsfonds die Kondiktionsklage auf Rückzahlung der rechtsgrundlos geleisteten Betriebsratsumlage erheben.