Schlagwort: Beherbergung

(Bild: © iStock)
Allgemein

Aufteilung eines Pauschalentgelts bei Beherbergung mit Wellnesspackages

(M. M.) – Das BFG hat festgestellt, dass die im Rahmen der diversen Arrangements angebotenen Zusatzleistungen nicht dazu gedient haben, die Hauptleistung, nämlich die Nächtigung, in Anspruch nehmen zu können. Diese Beurteilung begegnet keinen Bedenken, zumal Nächtigungen auch ohne die strittigen Zusatzleistungen angeboten wurden und die gegenständlichen Spa-Leistungen unstrittig auch außerhalb der jeweiligen Arrangements als selbständige Hauptleistungen in Anspruch genommen werden konnten und auch wurden.