Abfindungszahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als Aufgabegewinn
Wird die Tätigkeit einer wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin durch Ausscheiden aus der Geschäftsführerfunktion beendet, liegt eine Betriebsaufgabe vor. Abfindungszahlungen anlässlich des Ausscheidens sind als Aufgabegewinn der Begünstigung des § 24 Abs 4 EStG zugänglich. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.