Selbständige ärztliche Tätigkeit als Liebhaberei
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2011 einen Verlust in Höhe von ca 10.500 € aus einer selbständigen Arbeit als Arzt. Er war im Beschwerdejahr 72 Jahre alt und erkrankte in diesem Jahr. Aufgrund seiner Erkrankung konnten keine Umsätze erzielt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage vorgenommen werden. Laut Aktenlage gibt es keine Indizien dafür, dass sich gerade im Beschwerdejahr herausgestellt hätte, dass die Tätigkeit nicht erfolgbringend sein könne.