VwGH: Anspruchsvoraussetzungen des § 5 Abs 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz beziehen sich nicht auf minderjährige Personen
Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 29. 11. 2018, Ro 2017/10/0033, mit der Frage befasst, ob die Voraussetzungen der §§ 4 und 5 WMG („Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen“ und „Personenkreis“) auch auf Minderjährige anzuwenden sind, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs nur volljährigen, nicht aber minderjährigen Personen eingeräumt hat.