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Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei All-in-Verträgen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Zur steuerlichen Begünstigung von Zuschlägen aus einem Überstundenpauschalüber­einkommen ist insbesondere eine Vereinbarung über die Anzahl der enthaltenen und zu leistenden Überstunden erforderlich. Ohne vertragliche Festlegung der Gesamtstunden­leistung ist keine Prüfung möglich, ob durch die Gewährung eines Zuschlags der Grundlohn eine Kürzung erfährt und damit eine abzulehnende Herausschälung eines Zuschlags aus dem Grundlohn erfolgt ( BFG 2. 10. 2017, RV/7103329/2016). Die Verwaltungspraxis sieht bei Glaubhaftmachung tatsächlich geleisteter Überstunden in diesen Fällen eine Steuerbegünstigung vor (vgl Rz 1162 LStR 2002). Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2018, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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