Im österreichischen Ausbaupfad für Erneuerbare Energien bis 2030 soll Photovoltaik mit 11 TWh den größten Zuwachs erhalten. Da es im ganzen Land schlichtweg zu wenig verfügbare Dächer gibt, muss ein erheblicher Anteil davon auf unverbauten Flächen (Freiflächen) im Grünland entstehen. Um einem Wildwuchs entgegenzutreten, gehen die dafür zuständigen Länder zusehends dazu über, den Ausbau mit entsprechenden Raumordnungsprogrammen zu steuern.
In Niederösterreich ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PFA) > 50 kW im Grünland die Widmungskategorie „Grünland-Photovoltaikanlage“ erforderlich. Nach dem NÖ Raumordnungsgesetz ist eine solche Widmung für Flächen von mehr als 2 ha erst nach Inkrafttreten eines überörtlichen Raumordnungsprogramms für Photovoltaik in den dort festgelegten Zonen zulässig. Großprojekte (> 2 ha) sind bislang also „on hold“. Nunmehr liegt ein solches Programm als Entwurf unter dem Titel „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV)“ vor.
Der vorliegende Entwurf gliedert das Landesgebiet von Niederösterreich in Zonen, in denen zukünftig auch PV-Großanlagen (> 2 ha) gewidmet werden dürfen. Er umfasst 138 Zonen für Großflächenanlagen mit einem Gesamtausmaß an Flächen von 1.853 ha, wovon maximal 1.287,8 ha tatsächlich für PV gewidmet werden können. Dies deshalb, weil je Zone Größenbeschränkungen für die Widmung vorgesehen sind. Es besteht eine grundsätzliche Beschränkung der PV-Widmung von 5 ha je Zone. Bei Vorlage eines „Ökologiekonzepts“ kann die Zone bei entsprechender Größe bis maximal 10 ha für PV gewidmet werden. Das Ökologiekonzept soll insbesondere Mehrfachnutzungen der Fläche ermöglichen. Die Umsetzung des Ökologiekonzepts kann durch eine Zusatzausweisung in der Widmung oder mit Raumordnungsverträgen abgesichert werden.
Zudem werden als geeignete Zonen auch Flächen von Altlasten, Deponien und Bergbaugebiete definiert. Auf Abstandsregelungen zum Bauland wurde – im Gegensatz zur vergleichbaren Regelung für die Windkraft – verzichtet. Der Ermittlung der Zonen ging ein umfassender Planungsprozess einschließlich der Durchführung einer zwingenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) voraus, in der mögliche negative Umweltauswirkungen untersucht wurden. Ebenso wurde eine Verträglichkeitsprüfung für (potentiell) berührte Europaschutzgebiete durchgeführt.
Die Begutachtung für den Entwurf ist noch in diesem Sommer vorgesehen. Nach Inkrafttreten der Verordnung sind die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von PV-Großprojekten aber noch nicht gegeben. Vielmehr bildet das NÖ SekROP PV lediglich die Voraussetzung für entsprechende Widmungsakte von Gemeinden in den ausgewiesenen Zonen. Oder anders ausgedrückt: Projektentwickler von Großprojekten müssen weiter auf die entsprechenden Umwidmungsakte der Gemeinde warten, bevor an eine Projektumsetzung zu denken ist. Immerhin werden nun die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Im Sinne des dringend benötigten Ausbaus von Erneuerbaren Energien wäre eine – zumindest teilweise – abschließende Widmungsfestlegung im überörtlichen Interesse für derartige PV-Großprojekte die wohl raschere Variante gewesen.
Im österreichischen Ausbaupfad für Erneuerbare Energien bis 2030 soll Photovoltaik mit 11 TWh den größten Zuwachs erhalten. Da es im ganzen Land schlichtweg zu wenig verfügbare Dächer gibt, muss ein erheblicher Anteil davon auf unverbauten Flächen (Freiflächen) im Grünland entstehen. Um einem Wildwuchs entgegenzutreten, gehen die dafür zuständigen Länder zusehends dazu über, den Ausbau mit entsprechenden Raumordnungsprogrammen zu steuern.
In Niederösterreich ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PFA) > 50 kW im Grünland die Widmungskategorie „Grünland-Photovoltaikanlage“ erforderlich. Nach dem NÖ Raumordnungsgesetz ist eine solche Widmung für Flächen von mehr als 2 ha erst nach Inkrafttreten eines überörtlichen Raumordnungsprogramms für Photovoltaik in den dort festgelegten Zonen zulässig. Großprojekte (> 2 ha) sind bislang also „on hold“. Nunmehr liegt ein solches Programm als Entwurf unter dem Titel „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV)“ vor.
Der vorliegende Entwurf gliedert das Landesgebiet von Niederösterreich in Zonen, in denen zukünftig auch PV-Großanlagen (> 2 ha) gewidmet werden dürfen. Er umfasst 138 Zonen für Großflächenanlagen mit einem Gesamtausmaß an Flächen von 1.853 ha, wovon maximal 1.287,8 ha tatsächlich für PV gewidmet werden können. Dies deshalb, weil je Zone Größenbeschränkungen für die Widmung vorgesehen sind. Es besteht eine grundsätzliche Beschränkung der PV-Widmung von 5 ha je Zone. Bei Vorlage eines „Ökologiekonzepts“ kann die Zone bei entsprechender Größe bis maximal 10 ha für PV gewidmet werden. Das Ökologiekonzept soll insbesondere Mehrfachnutzungen der Fläche ermöglichen. Die Umsetzung des Ökologiekonzepts kann durch eine Zusatzausweisung in der Widmung oder mit Raumordnungsverträgen abgesichert werden.
Zudem werden als geeignete Zonen auch Flächen von Altlasten, Deponien und Bergbaugebiete definiert. Auf Abstandsregelungen zum Bauland wurde – im Gegensatz zur vergleichbaren Regelung für die Windkraft – verzichtet. Der Ermittlung der Zonen ging ein umfassender Planungsprozess einschließlich der Durchführung einer zwingenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) voraus, in der mögliche negative Umweltauswirkungen untersucht wurden. Ebenso wurde eine Verträglichkeitsprüfung für (potentiell) berührte Europaschutzgebiete durchgeführt.
Die Begutachtung für den Entwurf ist noch in diesem Sommer vorgesehen. Nach Inkrafttreten der Verordnung sind die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von PV-Großprojekten aber noch nicht gegeben. Vielmehr bildet das NÖ SekROP PV lediglich die Voraussetzung für entsprechende Widmungsakte von Gemeinden in den ausgewiesenen Zonen. Oder anders ausgedrückt: Projektentwickler von Großprojekten müssen weiter auf die entsprechenden Umwidmungsakte der Gemeinde warten, bevor an eine Projektumsetzung zu denken ist. Immerhin werden nun die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Im Sinne des dringend benötigten Ausbaus von Erneuerbaren Energien wäre eine – zumindest teilweise – abschließende Widmungsfestlegung im überörtlichen Interesse für derartige PV-Großprojekte die wohl raschere Variante gewesen.