Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 16 vom Mai 2019.
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Tagesfragen
Am 23. 5. 2019 wurde der EStR-Wartungserlass 2019 veröffentlicht, der mit 174 Seiten, insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Wartungserlass 2018, geradezu „dünn“ ausgefallen ist. Trotzdem enthält er neben den notwendigen Aktualisierungen eine Reihe wichtiger Aussagen zu spezifischen Themenbereichen. Dieser Beitrag von Christoph Schlager gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Aussagen.
Sachbezüge bei Vorführkraftfahrzeugen
In den vergangenen zwei Jahren war die Frage der richtigen Besteuerung von Sachbezügen bei Vorführ-Kfz wiederholt Gegenstand höchstgerichtlicher Verfahren. Dieser Beitrag von Thomas Pühringer und Tobias Cerha beschäftigt sich mit den in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen sowie mit den rechtlichen Grundlagen der Sachbezugsbewertung bei Vorführ-Kfz.
Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes scheitern die Abgabenbehörden noch immer an den Formalitäten des Konteneinschau-Bewilligungsverfahrens. Verantwortlich dafür ist der Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass, der die Abgabenbehörden zu einer völlig gesetzwidrigen Vorgangsweise anleitet. Im Beitrag von Michael Rauscher soll klargestellt werden, dass die Abgabenbehörde nach dem Gesetz dem BFG für die Konteneinschau ein an ein Kreditinstitut gerichtetes Auskunftsverlangen zur Bewilligung vorzulegen hat und dass der Beschluss des BFG tatsächlich nur die Bewilligung bzw Nichtbewilligung dieses Auskunftsverlangens ausspricht.
Veranstaltungstipp: Zum mittlerweile fünften Mal findet von Mittwoch, 26. Juni, bis Freitag, 28. Juni, das Kremser Umgründungsforum statt. Die einzigartige Verbindung von Wissenschaft und Praxis bietet die Gelegenheit zur Diskussion für alle Praktiker:
Steuern
Maklerkosten bei Grundstücksveräußerungen als Werbungskosten abzugsfähig? Grundsätzlich können bei Veräußerung eines Grundstücks nur sehr eingeschränkt Werbungskosten abgezogen werden. Es gibt jedoch Fallkonstellationen, bei denen Kosten für einen Makler und Anwalt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können. Ein Beitrag von Gunther Lang und Phillip Andert.
Neues Tool gegen Mehrwertsteuerbetrug
Das Transaction-Network-Analysis-Tool – kurz TNA – kommt seit Mitte Mai 2019 zum Einsatz und bietet den Steuerbehörden Zugang zu Informationen über grenzüberschreitende Umsätze. Es soll eine intensivere Kooperation innerhalb des EU-Expertennetzwerks für die Betrugsbekämpfung bei der gemeinsamen Datenauswertung ermöglichen. Insbesondere soll damit Karussellbetrug schneller und effizienter aufgedeckt und abgestellt werden können.
BFG zum tauschähnlichen Umsatz bei der Überlassung von „Pressefahrzeugen“
Im Anlassfall verlieh ein Autohändler an Journalisten Testfahrzeuge, die als Gegenleistung ihre Testberichte in einer Zeitung veröffentlichten. Das BFG sah darin einen tauschähnlichen Umsatz und zog die Eigenleistungen des Autohändlers als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer heran. Im Regelfall bemisst sich dagegen die Umsatzsteuer nicht vom Wert der Eigenleistung, sondern vom Wert der Gegenleistung, wie der EuGH unlängst ebenfalls klargestellt hat. Ein Beitrag von Bettina Spilker.
Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das Steuerstrafrecht
Mehrwertsteuerbetrug, Mehrwertsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarusselle, Vorsteuererschleichung und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen schädigen nicht nur den Fiskus, sondern bedeuten auch eine erhebliche Gefahr für redliche Unternehmer. Eine Artikelserie wird sich in den nächsten SWK-Heften in Kurzform den unterschiedlichen Facetten der Umsatzsteuerdelinquenz widmen; die ausführlichen Beiträge sind im kürzlich im Linde Verlag erschienenen Tagungsband „Finanzstrafrecht 2018“ enthalten. Eine sachgerechte Bearbeitung umsatzsteuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren und eine effektive Verteidigung in solchen Fällen setzen eine detaillierte Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH voraus. Dieser Beitrag von Kai Sackreuther soll daher die wesentlichen Entscheidungen des EuGH in diesem Bereich und deren Auswirkungen auf steuerstrafrechtliche Sachverhalte beleuchten.
Stelligmachung von im Ausland lebenden Zeugen
Im Rahmen von Außenprüfungen und Rechtsmittelverfahren gewinnen Fragen zum Rechtsschutz im Abgabenverfahren zunehmend an Bedeutung. Die neue Rubrik „Steuerrechtschutz in der Praxis“ bereitet aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung oder auch der Rechtsprechung kompakt, verständlich und lösungsorientiert auf: Der Dreiklang „Der Fall – Die Rechtsgrundlagen – Die Lösung“ sorgt für einen raschen und präzisen Überblick. Lesen Sie den Beitrag von Gebhard Furherr und Johannes Reiter.
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei verabsäumter Anführung von Wiederaufnahmegründen – Im Anlassfall verabsäumte es die Abgabenbehörde, konkrete Wiederaufnahmegründe in ihrem Bescheid darzustellen. Die Abgabenbehörde bemühte daraufhin vergeblich unterschiedliche verfahrensrechtliche Instrumente, um diesen Mangel zu beheben. Der gegenständliche Beitrag von Carina Urban-Kompek befasst sich mit diesen Möglichkeiten und zeigt auf, weshalb das Fehlen von Wiederaufnahmegründen im Regelfall nachträglich nicht mehr saniert werden kann.
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Am 23. 5. 2019 wurde der EStR-Wartungserlass 2019 veröffentlicht, der mit 174 Seiten, insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Wartungserlass 2018, geradezu „dünn“ ausgefallen ist. Trotzdem enthält er neben den notwendigen Aktualisierungen eine Reihe wichtiger Aussagen zu spezifischen Themenbereichen. Dieser Beitrag von Christoph Schlager gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Aussagen.
Sachbezüge bei Vorführkraftfahrzeugen
In den vergangenen zwei Jahren war die Frage der richtigen Besteuerung von Sachbezügen bei Vorführ-Kfz wiederholt Gegenstand höchstgerichtlicher Verfahren. Dieser Beitrag von Thomas Pühringer und Tobias Cerha beschäftigt sich mit den in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen sowie mit den rechtlichen Grundlagen der Sachbezugsbewertung bei Vorführ-Kfz.
Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes scheitern die Abgabenbehörden noch immer an den Formalitäten des Konteneinschau-Bewilligungsverfahrens. Verantwortlich dafür ist der Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass, der die Abgabenbehörden zu einer völlig gesetzwidrigen Vorgangsweise anleitet. Im Beitrag von Michael Rauscher soll klargestellt werden, dass die Abgabenbehörde nach dem Gesetz dem BFG für die Konteneinschau ein an ein Kreditinstitut gerichtetes Auskunftsverlangen zur Bewilligung vorzulegen hat und dass der Beschluss des BFG tatsächlich nur die Bewilligung bzw Nichtbewilligung dieses Auskunftsverlangens ausspricht.
Veranstaltungstipp: Zum mittlerweile fünften Mal findet von Mittwoch, 26. Juni, bis Freitag, 28. Juni, das Kremser Umgründungsforum statt. Die einzigartige Verbindung von Wissenschaft und Praxis bietet die Gelegenheit zur Diskussion für alle Praktiker:
Steuern
Maklerkosten bei Grundstücksveräußerungen als Werbungskosten abzugsfähig? Grundsätzlich können bei Veräußerung eines Grundstücks nur sehr eingeschränkt Werbungskosten abgezogen werden. Es gibt jedoch Fallkonstellationen, bei denen Kosten für einen Makler und Anwalt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können. Ein Beitrag von Gunther Lang und Phillip Andert.
Neues Tool gegen Mehrwertsteuerbetrug
Das Transaction-Network-Analysis-Tool – kurz TNA – kommt seit Mitte Mai 2019 zum Einsatz und bietet den Steuerbehörden Zugang zu Informationen über grenzüberschreitende Umsätze. Es soll eine intensivere Kooperation innerhalb des EU-Expertennetzwerks für die Betrugsbekämpfung bei der gemeinsamen Datenauswertung ermöglichen. Insbesondere soll damit Karussellbetrug schneller und effizienter aufgedeckt und abgestellt werden können.
BFG zum tauschähnlichen Umsatz bei der Überlassung von „Pressefahrzeugen“
Im Anlassfall verlieh ein Autohändler an Journalisten Testfahrzeuge, die als Gegenleistung ihre Testberichte in einer Zeitung veröffentlichten. Das BFG sah darin einen tauschähnlichen Umsatz und zog die Eigenleistungen des Autohändlers als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer heran. Im Regelfall bemisst sich dagegen die Umsatzsteuer nicht vom Wert der Eigenleistung, sondern vom Wert der Gegenleistung, wie der EuGH unlängst ebenfalls klargestellt hat. Ein Beitrag von Bettina Spilker.
Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das Steuerstrafrecht
Mehrwertsteuerbetrug, Mehrwertsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarusselle, Vorsteuererschleichung und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen schädigen nicht nur den Fiskus, sondern bedeuten auch eine erhebliche Gefahr für redliche Unternehmer. Eine Artikelserie wird sich in den nächsten SWK-Heften in Kurzform den unterschiedlichen Facetten der Umsatzsteuerdelinquenz widmen; die ausführlichen Beiträge sind im kürzlich im Linde Verlag erschienenen Tagungsband „Finanzstrafrecht 2018“ enthalten. Eine sachgerechte Bearbeitung umsatzsteuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren und eine effektive Verteidigung in solchen Fällen setzen eine detaillierte Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH voraus. Dieser Beitrag von Kai Sackreuther soll daher die wesentlichen Entscheidungen des EuGH in diesem Bereich und deren Auswirkungen auf steuerstrafrechtliche Sachverhalte beleuchten.
Stelligmachung von im Ausland lebenden Zeugen
Im Rahmen von Außenprüfungen und Rechtsmittelverfahren gewinnen Fragen zum Rechtsschutz im Abgabenverfahren zunehmend an Bedeutung. Die neue Rubrik „Steuerrechtschutz in der Praxis“ bereitet aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung oder auch der Rechtsprechung kompakt, verständlich und lösungsorientiert auf: Der Dreiklang „Der Fall – Die Rechtsgrundlagen – Die Lösung“ sorgt für einen raschen und präzisen Überblick. Lesen Sie den Beitrag von Gebhard Furherr und Johannes Reiter.
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei verabsäumter Anführung von Wiederaufnahmegründen – Im Anlassfall verabsäumte es die Abgabenbehörde, konkrete Wiederaufnahmegründe in ihrem Bescheid darzustellen. Die Abgabenbehörde bemühte daraufhin vergeblich unterschiedliche verfahrensrechtliche Instrumente, um diesen Mangel zu beheben. Der gegenständliche Beitrag von Carina Urban-Kompek befasst sich mit diesen Möglichkeiten und zeigt auf, weshalb das Fehlen von Wiederaufnahmegründen im Regelfall nachträglich nicht mehr saniert werden kann.