X
Digital
Podcast

SWK.Podcast 15/2018

Willkommen zum SWK.media Podcast. Lesen Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 15 vom Mai 2018.

Der Podcast auf SoundCloud

Tagesfragen

Nach über 90 Jahren ist es auch für die SWK Zeit, neue Wege zu beschreiten. SWK.media ist die perfekte Alternative in den Zeiten von Smartphone & Co. Das papierlose Büro mag noch auf seinen vollständigen Siegeszug warten, medienneutrale Information ist jedenfalls das Gebot der Stunde. Mit unserer neuen tagesaktuellen, multimedialen Plattform bleiben Sie am Puls der Zeit – wo, wann und wie Sie wollen. Selbstverständlich genießen Sie dabei alle Vorteile der SWK. Besuche n Sie uns auf swk.media – es lohnt sich!

Die Steuertermine im Juni: Am 15. Juni 2018 sind unter anderem die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für April 2018, die Normverbrauchsabgabe für April 2018 und die Lohnsteuer für Mai 2018 fällig.

Bräumann hat sich jüngst mit dem geplanten „Familienbonus Plus“ auseinandergesetzt und diese Form des Absetzbetrags unter anderem aus unionsrechtlicher Sicht analysiert. Die Höhe dieses Absetzbetrags soll für in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige, deren Kinder sich in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten, nach dem Preisniveau des jeweiligen Staates entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Indizes angepasst werden. Nach Bräumann ist für die Unionsrechtskonformität dieser Regelung entscheidend, ob sie der Verordnung der Europäischen Union 883 von 2004 unterliegt. Im Ergebnis hält er es für wahrscheinlich, dass die länderweise Indexierung des „Familienbonus Plus“ mit dem Unionsrecht nicht in Einklang zu bringen ist. Diese These soll hier von Andreas Langer und Michael Lang kritisch hinterfragt werden.

Bei der Vermietung von Immobilien durch eine Privatstiftung an Begünstigte ist eine abstrakte Renditeberechnung dann nicht geboten, wenn es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt in der gegebenen Bauart und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, was vom Steuerpflichtigen nachzuweisen ist. Die Aufforderung, diesen Mietenmarkt nachzuweisen, stellt keine unzulässige Beweislastumkehr dar und ist weder unerfüllbar noch unzulässig.

Das Horizontal Monitoring setzt auf einer Alternative zur bisherigen Außenprüfung auf und wurde zwischen 2011 und 2016 pilotiert. Aufbauend auf den Ergebnissen des Evaluationsberichts wurde die Implementierung initiiert. Nun wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 eine entsprechende Änderung der BAO in Begutachtung versandt. Dieser Beitrag von Manfred Elmecker beleuchtet, was sich getan hat und was kommen wird.

Ab 1. 7. 2018 bekommen sogenannte Kleinunternehmen 75 % des fortgezahlten Entgelts erstattet. Als Kleinunternehmen gelten jene Betriebe, die nicht mehr als zehn Dienstnehmer beschäftigt haben. Angewendet wird die neue Regelung bei Arbeitsverhinderungen infolge von Krankheit bzw Unfällen, die nach dem 30. 6. 2018 eingetreten sind, wenn Anspruch auf den Zuschuss nach Entgeltfortzahlung besteht. Wie bisher gebührt der Zuschuss bei Krankheit ab dem elften Tag bzw bei einem Unfall ab dem ersten Tag. Auch alle weiteren Regelungen zum Zuschuss nach Entgeltfortzahlung durch die AUVA bleiben unverändert.

Der Begutachtungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 sieht eine neue gesetzliche Grundlage in der BAO für das bislang als Pilotprojekt durchgeführte „Horizontal Monitoring“ vor. Mit der Möglichkeit der neuen „begleitenden Kontrolle“ ist erstmals eine Alternative zur Außenprüfung vorgesehen, die demnächst Großunternehmen offenstehen soll. Unternehmen, die die Vorausetzungen erfüllen, sollen mit der Teilnahme an der begleitenden Kontrolle für mehr Transparenz im Gegenzug zeitnah Rechtsauskünfte erhalten. Aus Sicht der Praxis ist die begleitende Kontrolle jedenfalls zu begrüßen. Es sind jedoch noch einige Fragen offen, insb im Hinblick auf die konkreten Erwartungen der Finanzverwaltung an ein Steuerkontrollsystem. Auch bezüglich der Rechtssicherheit, welche die begleitende Kontrolle bieten soll, besteht in gewissen Bereichen noch Bedarf für gesetzliche Nachbesserungen. Lesen Sie dazu den SWK-Beitrag von Gisela Bogner, Madeleine Grünsteidl und Robert Rzeszut.

Steuern

Umsatzsteuer-Update Mai 2018: „Was gibt es Neues?“ – Mario Mayers Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. Diesmal zu den Themen Steuersatz Beherbergung, Vorsteuerverlust bei Schwarzumsätzen und der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde-Gesellschaft.

Der VfGH hat in § 4 der Stammfassung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten die Ausnahmebestimmung für Vertreter als gesetzwidrig aufgehoben. Sowohl die durch das Erkenntnis betroffene Stammfassung – mit Ausnahme des Anlassfalls – als auch die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Fassung sind dennoch für die Jahre bis einschließlich 2017 unverändert anzuwenden. Ab 2018 ist kraft einer Verordnungsänderung entsprechend der Entscheidung des VfGH vorzugehen. Ein Beitrag von Matthias Ceipek.

Im Oktober 2017 fällte der EuGH zwei Urteile, die Bewegung in die umsatzsteuerliche Beurteilung von Leasinggeschäften brachten. Bewegung mündet aber nicht zwangsläufig in Erkenntnisfortschritt, sondern kann auch zu Instabilität und Rechtsunsicherheiten führen. Insbesondere die in der Entscheidung zur Rechtssache Mercedes-Benz vertretene Abkehr von den bisherigen Zurechnungsgrundsätzen für Leasinggüter wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf. Erfreulicherweise klärte der EuGH in der Rechtssache Lombard Ingatlan die umsatzsteuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Beendigung von Leasingverträgen. Die dort getroffenen Aussagen erweisen sich auch für rechtssichere Gestaltungen nach der Entscheidung in der Rechtssache Mercedes-Benz als hilfreich. Ein Beitrag von Verena Hörtnagl-Seidner.

Wirtschaft

In einem subventionsrechtlichen leading case hat der OGH ausgesprochen, dass Hoheitsakte „niemals“ Wettbewerbshandlungen seien und „daher auch nicht“ nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beurteilt werden könnten. Den solcherart judizierten wettbewerbsrechtlichen „Ewigkeitsanspruch“ setzt der OGH fort, und es kann von einer diesbezüglich gefestigten Judikatur des OGH ausgegangen werden. Der vorliegende Beitrag von Jürgen Pechan reflektiert, ob diese Ewigkeitsjudikatur des OGH im Kontext unionsrechtlicher Einflüsse auf das Subventionsrecht im Fall von Subventionsvergaben durch Bescheid undifferenziert aufrechterhalten werden kann.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.