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Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 450/21) hat nicht nur in Deutschland für viel Diskussionsstoff gesorgt. Das Gericht hatte entschieden, dass gutes Verhandlungsgeschick keine Verdienstunterschiede zwischen Mann und Frau rechtfertigen können. Wäre das Urteil auf Österreich übertragbar? Wann beginnt Verhandlungsgeschick und bedeutet das, dass alle gleich qualifizierten Personen (unterschiedlichen Geschlechts) das gleiche Gehalt bekommen, wenn nur einer von ihnen gut verhandelt? Ist es aber basierend auf dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes erlaubt zwei Personen des gleichen Geschlechts bei gleicher Qualifikation im Hinblick auf das Gehalt unterschiedlich zu behandeln? Ein Urteil, das womöglich mehr Fragen als Antworten aufwirft.