Sozialpläne – Finanzministerium: Urteil des Höchstgerichts abwarten
Wien – Freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen dürften aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts teurer werden, weil die Ausgaben nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Entscheidung stehe „im Einklang mit der geltenden Rechtslage“, hieß es aus dem Finanzministerium zur APA. „Selbstverständlich ist aber das Urteil des Höchstgerichts abzuwarten und zu respektieren.“
Gerichtsurteil würde Sozialpläne für Unternehmen verteuern
Wien – Ein Urteil des Bundesfinanzgerichts dürften freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen teurer machen, berichtet der „Standard“ (Donnerstag). In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Gericht erstmals befunden, dass Abfertigungen, die Unternehmen im Rahmen eines Sozialplanes an Mitarbeiter auszahlen, vom Betrieb nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen.