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Pressemitteilung der OECD vom 11. 2. 2020.
Die OECD hat am 11. 2. 2020 ihre Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen zu BEPS-Aktionspunkten 4 und 8 bis 10 veröffentlicht.
Im Oktober 2015 veröffentlichte die OECD/G20 im Rahmen des endgültigen BEPS-Projekts die Berichte zu BEPS-Aktionspunkt 4 (Limiting Base Erosion Involving Interest Deductions And Other Financial Payments) und zu den BEPS-Aktionspunkten 8-10 (Aligning Transfer Pricing Outcomes with Value Creation). Diese Berichte erforderten Folgemaßnahmen zu den Verrechnungspreisaspekten von Finanztransaktionen.
Der nun veröffentlichte Bericht ist insofern von Bedeutung, als die OECD-VPL erstmals Leitlinien zu den Verrechnungspreisaspekten von Finanztransaktionen enthalten, die zu einer kohärenten Auslegung des Fremdvergleichsprinzips beitragen und dabei helfen sollen, Verrechnungspreisstreitigkeiten und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.