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Bregenz (APA) – Das Land Vorarlberg schafft die Kriegsopfergabe und den Kriegsopferfonds ab. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei am Montag in Begutachtung geschickt worden, informierten Landeshauptmann Markus Wallner und Legistiklandesrätin Barbara Schöbi-Fink (beide ÖVP). Für Anspruchsberechtigte ändere sich nichts, da künftig das Land für die Finanzierung aufkommen werde, hieß es.
Mit der 1947 eingeführten Kriegsopferabgabe – diese wurde für Veranstalter gesellschaftlicher Veranstaltungen fällig und an die zuständigen Gemeinden abgeführt – wird der Kriegsopferfonds gespeist.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen gingen die Einnahmen aus der Kriegsopferabgabe in den vergangenen Jahren aber ebenso wie die Zahl der Begünstigten stark zurück. Dennoch war es stets möglich, die Ausgaben des Fonds über die Einnahmen aus der Kriegsopferabgabe zu decken.
326 Personen erhalten noch Zuwendungen
Per Jahresbeginn 2020 erhielten noch 326 Personen (104 Kriegsopfer und 222 Hinterbliebene) Zuwendungen aus dem Kriegsopferfonds. In Anbetracht der rückläufigen Zahl von Begünstigten und im Sinne einer Verwaltungsstraffung habe man sich für das Ende des Fonds entschieden, sagten Wallner und Schöbi-Fink.
Statt aus dem Fonds würden die Begünstigten ihre Unterstützungsleistungen künftig aus den vorhandenen Rücklagen des Fonds erhalten. „Wenn diese aufgebraucht sind, auch aus dem Landesbudget“, stellte Wallner klar.
Kriegsopferabgabe auf Wettterminals: Zanoni zog vors Höchstgericht
Darüber hinaus werde man ein Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabegesetz schaffen, kündigte Schöbi-Fink an. Schon bisher mussten Wettlokale mit ihren Abgaben in den Fonds einzahlen. Der entsprechende Gesetzesentwurf sehe die Beibehaltung einer Landesabgabe auf Wettterminals und – soweit kompetenzrechtlich zulässig – eine Besteuerung von Glücksspielgeräten vor.
Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe war in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Wiener Glücksspielunternehmer Peter Zanoni in die Schlagzeilen geraten. Dieser sah mit millionenschweren Forderungen konfrontiert und zog bis vors Höchstgericht.