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Schlappe für Deutschland vor dem EuGH bei der Lkw-Maut

EuGH-Urteil: Einnahmen sind für Instandhaltung und Ausbau von Straßen und Brücken da, aber nicht für die Kosten der Verkehrspolizei. (Bild: © fotojog) EuGH-Urteil: Einnahmen sind für Instandhaltung und Ausbau von Straßen und Brücken da, aber nicht für die Kosten der Verkehrspolizei. (Bild: © fotojog)

Luxemburg – Schlappe für Deutschland bei der Erhebung der Lkw-Maut: Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen in die Berechnung der Höhe dieser Gebühr nicht einfließen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden und damit einer polnischen Spedition recht gegeben.

Diese hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte den EuGH um Klärung gebeten (Rechtssache C-321/19). Der Fall geht jetzt zurück nach Münster, die genauen Folgen sind noch unklar.

Laut EuGH hatte die Spedition für die Nutzung der deutschen Bundesautobahnen für den Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro bezahlt. Deren Gesellschafter machten als Kläger geltend, die Methode, nach der die Mautgebühren berechnet worden seien, sei unionsrechtswidrig. Sie habe zu einer überhöhten finanziellen Verpflichtung geführt.

Der EuGH urteilte nun, dass bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die Infrastrukturkosten zu berücksichtigen seien, also die Ausgaben für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, urteilten die höchsten europäischen Richter. Die Kosten der Verkehrspolizei könnten daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden.

Dem EuGH zufolge wurden die Infrastrukturkosten wegen der Einberechnung der Verkehrspolizei zwar nur um 3,8 Prozent überschritten. Die Richtlinie stehe aber jeglicher Überschreitung der Infrastrukturkosten durch nicht ansatzfähige Kosten entgegen, fanden die Richter. Sie wiesen auch die Antrag Deutschlands zurück, die Wirkung des Urteils zeitlich zu beschränken.

Der EuGH blieb mit seinem Urteil auf der Linie des Generalanwalts. Der EuGH-Gutachter hatte in seiner Stellungnahme im Juni befunden, dass es gegen EU-Recht verstoße, wenn auch die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Maut angesetzt würden.

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die Gesamteinnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 7,5 Mrd. Euro. Knapp 50 Mio. flossen an die Kommunen. In Zeiten der Coronapandemie werden wegen einer geringeren Fahrleistung in diesem Jahr sinkende Einnahmen erwartet. Pläne für eine deutsche Pkw-Maut
wurden 2019 vom EuGH gekippt. (APA/dpa)

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