X
Digital
Gebühren und Verkehrsteuern International News Rechtsprechung SWI VfGH

Mautbefreiung auf Vorarlberger A14 hielt Klage beim VfGH stand

Mehrere Vorarlberger Kommunen wollen aber weiter gegen die Mautbefreiung ankämpfen. (Bild: © marcoscisetti) Mehrere Vorarlberger Kommunen wollen aber weiter gegen die Mautbefreiung ankämpfen. (Bild: © marcoscisetti)

Wien/Bregenz – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen ersten Anlauf mehrerer Vorarlberger Gemeinden, die die Aufhebung der Mautpflicht auf der Rheintalautobahn (A14) bekämpfen, gestoppt. Er wies den Antrag einer Einzelperson zurück, die aufgrund belasteter Luftqualität einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben sah. Anwalt Karl Schelling kündigte allerdings umgehend an, dass „meine Mandanten jedenfalls nicht aufgeben und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen“ werden.

Die Vorarlberger Kommunen Hohenems und Lustenau, die Kummenberg-Region sowie zwei Grenzgemeinden in der Schweiz wehren sich vehement gegen die Mautbefreiung zwischen der Staatsgrenze bei Hörzbranz (Bez. Bregenz) und Hohenems. Sie fühlen sich durch die Mautbefreiung benachteiligt und zusätzlich belastet. Die Mautbefreiung, die zur Entlastung des Großraums Bregenz eingeführt wurde, bringe eine Verkehrsverlagerung zu ihren Ungunsten, argumentieren sie. Zudem sehen sie den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Anwalt Schelling vertritt die Kommunen vor dem VfGH. Der nun zurückgewiesene Antrag einer Anrainerin aus Lustenau war der erste Versuch, die Mautbefreiung wegzubekommen. Der VfGH erklärte im Fall der Frau, dass die Anfechtung eines Gesetzes durch eine Einzelperson voraussetze, dass sich das Gesetz gegen den Antragsteller wende. Das sei in dieser Causa jedoch nicht der Fall. „Die als verfassungswidrig kritisierte Mautbefreiung betrifft nur den Bund bzw. die Asfinag als Gläubiger der Maut sowie jene Verkehrsteilnehmer, die von der Entrichtung der Maut befreit sind“, stellte der VfGH fest. In der konkreten Konstellation lasse sich
keine rechtliche Betroffenheit der Antragstellerin ableiten.

Schelling will nun einen zweiten Weg beschreiten, um die Mautbefreiung doch noch beim VfGH zu einer Überprüfung zu bringen. „Ich habe die Mautpflicht verletzt und wurde dafür aufgrund einer Selbstanzeige bestraft. Auf diesem Weg kann ich bei Bekämpfung der Verwaltungsstrafe versuchen, im Instanzenweg beim VfGH die Gleichheitswidrigkeit der Mautbefreiung bis Hohenems geltend zu machen“, so der Anwalt. Allerdings sei auch das formell kein einfacher Weg.

Die Bürgermeister der Kommunen nahmen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Entscheidung des VfGH bedauernd zur Kenntnis. Man habe weiter kein Verständnis dafür, dass wegen Formalitäten der Gesundheitsschutz so leichtfertig hintangestellt werde. „Wir nehmen das aber für unsere Bürger auch weiterhin nicht kampflos hin und bringen weitere Beschwerden auf den Weg“, so die Gemeindeoberhäupter – denn der Verkehr rolle „rekordverdächtig weiter über unsere verstopften Gemeindestraßen und Grenzübergänge“. (APA)

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.