Mautbefreiung auf Vorarlberger A14 hielt Klage beim VfGH stand
Wien/Bregenz – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen ersten Anlauf mehrerer Vorarlberger Gemeinden, die die Aufhebung der Mautpflicht auf der Rheintalautobahn (A14) bekämpfen, gestoppt. Er wies den Antrag einer Einzelperson zurück, die aufgrund belasteter Luftqualität einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben sah. Anwalt Karl Schelling kündigte allerdings umgehend an, dass „meine Mandanten jedenfalls nicht aufgeben und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen“ werden.