Regulatorische Entwicklungen und Einblicke in aktuelle Praxis
Nachhaltigkeit ist neben Digitalisierung der bestimmende Megatrend unserer Zeit, dementsprechend sind auch Unternehmen gefordert sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Auch die Regulatorik wird in diesem Bereich immer stringenter. Trotzdem nutzt zurzeit deutlich weniger als die Hälfte der österreichischen Top-Unternehmen die Möglichkeit einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen – es besteht also für viele Unternehmen Handlungsbedarf.
Neue Entwicklungen
Auf EU-Ebene kommen einige neue Impulse und Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Sommer wurde sich nun inhaltlich auf EU-Ebene auf den Text für die neue Regulierung mit der Bezeichnung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geeinigt. Die darin enthaltenen Änderungen haben weitreichende Auswirkungen und eines ist klar: die Berichtspflichten werden deutlich ausgeweitet werden. Dabei möchten wir folgende Punkte hervorstreichen:
Erweiterung der Berichtspflichten: Die CSRD soll für alle großen Unternehmen und alle am regulierten Markt gelisteten Unternehmen (ausgenommen Kleinstkapitalgesellschaften) gelten.
Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten: Es sollen eigene EU Sustainability Reporting Standards bis Ende Oktober 2022 bzw. 2023 entwickelt werden und verpflichtend anzuwenden sein.
Spezifizierung der offenzulegenden Angaben: Die CSRD spezifiziert detaillierter die Informationen, die Unternehmen offenlegen sollen.
Nachhaltigkeit als Teil im Lagebericht: Die Möglichkeit einen separaten Bericht zu erstellen soll wegfallen.
Verpflichtende externe Prüfung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll von unabhängigen Dritten einer Prüfung (Limited Assurance) in Übereinstimmung mit den anerkannten Prüfstandards unterzogen werden.
Digitalisierung: Die Offenlegung soll in einem digitalen, maschinenlesbaren Format erfolgen.
Diese Anforderungen sollen für die Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2024 (für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, sog. PIEs) bzw. 2025 (alle großen Kapitalgesellschaften) umgesetzt werden. Für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen sie ab 2026 gelten. Das heißt in weiterer Folge, dass die Überarbeitung und Erweiterung auch Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-TaxonomieVO und der weiteren Gesetzesinitiativen im Bereich Sustainable Finance haben wird, da diese ineinander verschränkt sind.
In Verbindung mit diesen Entwicklungen gibt es derzeit auch einige andere Initiativen, die sich mit der Erstellung global bzw. europäisch einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Insbesondere die Arbeit der IFRS Foundation bzw. dem ISSB an einer Standardisierung dieser Berichterstattung unterstreicht die Aktualität des Themas. Ähnlich wie das SASB-Rahmenwerk fokussiert sich IFRS auf die Informationsbedürfnisse von Investoren bzw. Kreditgebern und verfolgt damit einen Kapitalmarkt-Ansatz, anstatt eines Multi-Stakeholder-Ansatz, wie z.B. die EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) oder GRI.
Im Juni 2020 kündigte außerdem die Global Reporting Initiative (GRI) eine größere Aktualisierung der Universal Standards, die das Kernstück der GRI-Standards darstellen, an welches im Herbst 2021 finalisiert wurde. Für Unternehmen, die ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den GRI-Standards erstellen, ergeben sich dadurch bis spätestens 2023 umfangreichere Reportinganforderungen.
Zwei wesentliche Änderungen der GRI Universal Standards:
Viele Organisationen werden im Rahmen der überarbeiteten Universal Standards ihre Berichterstattung zur Governance um Angaben erweitern müssen, die derzeit nur bei der Berichtsoption „Umfassend“ verpflichtend sind.
Auch das Thema Menschenrechte rückt stärker in den Fokus. Unternehmen müssen offenlegen wie sie den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen.
Diese Änderungen stehen im Wesentlichen auch im Einklang mit den vorgeschlagenen Anforderungen der CSRD sowie der vorgeschlagenen EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
Aktuelle Praxis
Die Kluft zwischen dem erweiterten Adressatenkreis im Entwurf der CSRD und der aktuellen Berichtspraxis ist, wie anfangs schon erwähnt, beträchtlich. Wie im Vorjahr publizieren laut einer aktuellen EY-Studie nur 46 Prozent von Österreichs Top-Unternehmen (größten 110 Unternehmen) einen Nachhaltigkeitsbericht. Die meisten Unternehmen in diesem Segment werden in den kommenden Jahren dazu verpflichtet sein. Der Anteil hat sich zwar seit der ersten Studie zu diesem Thema (2010) etwas mehr als verdoppelt, im internationalen Vergleich kann dieser Anteil jedoch weiterhin noch als sehr gering angesehen werden.
Der Anteil der extern geprüften Berichte hält sich konstant über die letzten Jahre: 57 Prozent der Top-Unternehmen, haben ihren Bericht einer externen Prüfung unterziehen lassen. Es stieg der Anteil der nach dem NaDiVeG berichtspflichtigen Unternehmen, die ihre Angaben extern prüfen ließen, von 33 auf 38 Prozent an. Zwar ist dieser Anteil um 5 Prozentpunkte gestiegen, jedoch ist dieser im internationalen Vergleich sowie im Vergleich zum Segment der Top-Unternehmen immer noch sehr gering. Auch dies soll in Zukunft zur Pflicht werden.
Fazit
Neben neuen Impulsen und Anforderungen auf EU-Ebene, wodurch die Berichtspflicht massiv erhöht wird, gibt es auch einige Initiativen, die sich mit der Erstellung global bzw. europäisch einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Die kommenden Jahre werden daher einige Neuerungen bringen und die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung werden stärker ineinander verzahnt.
Die vollständige EY-Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich 2022 finden Sie hier
Regulatorische Entwicklungen und Einblicke in aktuelle Praxis
Nachhaltigkeit ist neben Digitalisierung der bestimmende Megatrend unserer Zeit, dementsprechend sind auch Unternehmen gefordert sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Auch die Regulatorik wird in diesem Bereich immer stringenter. Trotzdem nutzt zurzeit deutlich weniger als die Hälfte der österreichischen Top-Unternehmen die Möglichkeit einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen – es besteht also für viele Unternehmen Handlungsbedarf.
Neue Entwicklungen
Auf EU-Ebene kommen einige neue Impulse und Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Sommer wurde sich nun inhaltlich auf EU-Ebene auf den Text für die neue Regulierung mit der Bezeichnung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geeinigt. Die darin enthaltenen Änderungen haben weitreichende Auswirkungen und eines ist klar: die Berichtspflichten werden deutlich ausgeweitet werden. Dabei möchten wir folgende Punkte hervorstreichen:
Diese Anforderungen sollen für die Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2024 (für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, sog. PIEs) bzw. 2025 (alle großen Kapitalgesellschaften) umgesetzt werden. Für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen sie ab 2026 gelten. Das heißt in weiterer Folge, dass die Überarbeitung und Erweiterung auch Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-TaxonomieVO und der weiteren Gesetzesinitiativen im Bereich Sustainable Finance haben wird, da diese ineinander verschränkt sind.
In Verbindung mit diesen Entwicklungen gibt es derzeit auch einige andere Initiativen, die sich mit der Erstellung global bzw. europäisch einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Insbesondere die Arbeit der IFRS Foundation bzw. dem ISSB an einer Standardisierung dieser Berichterstattung unterstreicht die Aktualität des Themas. Ähnlich wie das SASB-Rahmenwerk fokussiert sich IFRS auf die Informationsbedürfnisse von Investoren bzw. Kreditgebern und verfolgt damit einen Kapitalmarkt-Ansatz, anstatt eines Multi-Stakeholder-Ansatz, wie z.B. die EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) oder GRI.
Im Juni 2020 kündigte außerdem die Global Reporting Initiative (GRI) eine größere Aktualisierung der Universal Standards, die das Kernstück der GRI-Standards darstellen, an welches im Herbst 2021 finalisiert wurde. Für Unternehmen, die ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den GRI-Standards erstellen, ergeben sich dadurch bis spätestens 2023 umfangreichere Reportinganforderungen.
Zwei wesentliche Änderungen der GRI Universal Standards:
Diese Änderungen stehen im Wesentlichen auch im Einklang mit den vorgeschlagenen Anforderungen der CSRD sowie der vorgeschlagenen EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
Aktuelle Praxis
Die Kluft zwischen dem erweiterten Adressatenkreis im Entwurf der CSRD und der aktuellen Berichtspraxis ist, wie anfangs schon erwähnt, beträchtlich. Wie im Vorjahr publizieren laut einer aktuellen EY-Studie nur 46 Prozent von Österreichs Top-Unternehmen (größten 110 Unternehmen) einen Nachhaltigkeitsbericht. Die meisten Unternehmen in diesem Segment werden in den kommenden Jahren dazu verpflichtet sein. Der Anteil hat sich zwar seit der ersten Studie zu diesem Thema (2010) etwas mehr als verdoppelt, im internationalen Vergleich kann dieser Anteil jedoch weiterhin noch als sehr gering angesehen werden.
Der Anteil der extern geprüften Berichte hält sich konstant über die letzten Jahre: 57 Prozent der Top-Unternehmen, haben ihren Bericht einer externen Prüfung unterziehen lassen. Es stieg der Anteil der nach dem NaDiVeG berichtspflichtigen Unternehmen, die ihre Angaben extern prüfen ließen, von 33 auf 38 Prozent an. Zwar ist dieser Anteil um 5 Prozentpunkte gestiegen, jedoch ist dieser im internationalen Vergleich sowie im Vergleich zum Segment der Top-Unternehmen immer noch sehr gering. Auch dies soll in Zukunft zur Pflicht werden.
Fazit
Neben neuen Impulsen und Anforderungen auf EU-Ebene, wodurch die Berichtspflicht massiv erhöht wird, gibt es auch einige Initiativen, die sich mit der Erstellung global bzw. europäisch einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Die kommenden Jahre werden daher einige Neuerungen bringen und die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung werden stärker ineinander verzahnt.
Die vollständige EY-Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich 2022 finden Sie hier
Autor:
Bernhard Gehmayr, Manager, EY Österreich