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Ulli
MitgliedGuten Morgen Roland!
Danke für deine Antwort – wünsch dir einen schönen Tag!
lg Ulli
Ulli
MitgliedHallo Baumi!
Vielen Dank für die rasche Antwort! Hab ich mir eh so gedacht!
Wünsch dir ein schönes Wochenende!
lg UlliUlli
MitgliedHallo Roland!
EVL bedeutet „Einverständliche Lösung“, auf der Abmeldung wurde beim Punkt Sonstige Abmeldegründe notiert: Urlaub in der Türkei.
Weshalb hier immer eine Abmeldung gemacht wurde (wenn weniger wie ein Monat Unterbrechnung) weiss ich nicht, da ich zu dieser Zeit noch nicht hier gearbeitet habe.Was mir aufgefallen ist:
Die Unterbrechnung vom 27.11.1993 – 27.02.1994 war doch etwas länger (94 Tage). Ich glaub, ich hab mal was davon gehört, dass eine Unterbrechnung nicht länger wie 90 oder 100 Tage betragen darf, wenn diese Frist überschritten wird, dann werden die Vordienstzeiten nicht angerechnet… kann mich hier aber auch irren! Schriftlich wurde nie was vereinbart…Der Mitarbeiter ist immer wieder für ein paar Wochen im Krankenstand und wartet glaub auf die Kündigung – wir möchten hier so wenig Abfertigung wie möglich bezahlen… 😉
Danke für deine Hilfe!
UlliUlli
MitgliedHallo Roland!
Vielen Dank für die Antwort!
Ich wünsche dir noch eine schöne Arbeitswoche!
lg Ulli
11. Januar 2007 um 14:59 Uhr als Antwort auf: Teilzeitkräfte – Urlaubskonsum, Feiertage, etc. #67865Ulli
MitgliedHallo Roland!
Die exakte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte ist wie folgt:
1. TZK:
Montag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
Dienstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
Mittwoch von 7:30 bis 12:15 Uhr = 4,75 Stunden2. TZK:
Mittwoch von 12:45 bis 17:00 Uhr = 4,25 Stunden
Donnerstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
Freitag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 157:00 Uhr = 7 StundenEinmal im Monat arbeitet die 2. TZK am Mittwoch den ganzen Tag, sprich 9 Stunden (da TZK 2 ansonsten weniger Stunden wie TZK 1 hätte).
Das mit dem Lohnausfallsprinzip beim Urlaubsentgelt und Krankenentgelt ist mir klar. Fällt ein Feiertag an, gehe ich dann richtig der Annahme, dass nur diejenige TZK Feiertagsentgelt erhält, die auch an diesem Tag gearbeitet hätte?
Vielen Dank für deine Hilfe!
Schöne Grüße,
Ulli -
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