Ulli

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Auszahlung Freiwillige Abfertigung #70147
    Ulli
    Mitglied

    Guten Morgen Roland!

    Danke für deine Antwort – wünsch dir einen schönen Tag!

    lg Ulli

    als Antwort auf: Unterhaltspfändung #69408
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Baumi!

    Vielen Dank für die rasche Antwort! Hab ich mir eh so gedacht!

    Wünsch dir ein schönes Wochenende!
    lg Ulli

    als Antwort auf: Abfertigungsanspruch #69340
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Roland!

    EVL bedeutet „Einverständliche Lösung“, auf der Abmeldung wurde beim Punkt Sonstige Abmeldegründe notiert: Urlaub in der Türkei.
    Weshalb hier immer eine Abmeldung gemacht wurde (wenn weniger wie ein Monat Unterbrechnung) weiss ich nicht, da ich zu dieser Zeit noch nicht hier gearbeitet habe.

    Was mir aufgefallen ist:
    Die Unterbrechnung vom 27.11.1993 – 27.02.1994 war doch etwas länger (94 Tage). Ich glaub, ich hab mal was davon gehört, dass eine Unterbrechnung nicht länger wie 90 oder 100 Tage betragen darf, wenn diese Frist überschritten wird, dann werden die Vordienstzeiten nicht angerechnet… kann mich hier aber auch irren! Schriftlich wurde nie was vereinbart…

    Der Mitarbeiter ist immer wieder für ein paar Wochen im Krankenstand und wartet glaub auf die Kündigung – wir möchten hier so wenig Abfertigung wie möglich bezahlen… 😉

    Danke für deine Hilfe!
    Ulli

    als Antwort auf: Teilzeitkräfte – Urlaubskonsum, Feiertage, etc. #67896
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für die Antwort!

    Ich wünsche dir noch eine schöne Arbeitswoche!

    lg Ulli

    als Antwort auf: Teilzeitkräfte – Urlaubskonsum, Feiertage, etc. #67865
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Die exakte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte ist wie folgt:

    1. TZK:
    Montag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
    Dienstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
    Mittwoch von 7:30 bis 12:15 Uhr = 4,75 Stunden

    2. TZK:
    Mittwoch von 12:45 bis 17:00 Uhr = 4,25 Stunden
    Donnerstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
    Freitag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 157:00 Uhr = 7 Stunden

    Einmal im Monat arbeitet die 2. TZK am Mittwoch den ganzen Tag, sprich 9 Stunden (da TZK 2 ansonsten weniger Stunden wie TZK 1 hätte).

    Das mit dem Lohnausfallsprinzip beim Urlaubsentgelt und Krankenentgelt ist mir klar. Fällt ein Feiertag an, gehe ich dann richtig der Annahme, dass nur diejenige TZK Feiertagsentgelt erhält, die auch an diesem Tag gearbeitet hätte?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Schöne Grüße,
    Ulli

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)