Susanne Lackinger

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  • als Antwort auf: Krankenstand aufgrund Knochenmarkspende #71096

    Hallo Ingrid,

    der Fall ist bei mir noch garnicht eingetreten, dass war eine Vorabinfo.Mein DG wäre so kulant und würde sogar einen Krankenstand akzeptieren, wenn sein DN auf diese Weise helfen kann.

    Die erste ärtzliche Maßnahme ist also der Kontakt und die Erstuntersuchung im Knochenmarkspendelabor? Im § 120 steht drinnen, der Versicehrungfall tritt ein, wenn man sich in einem regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand befindet, ich versteht somit den Spitalaufenthalt (Beobachtungstage)danach.

    Ich werd mal bei der GKK genauer nachfragen. Meld mich wieder.
    LG Susanne

    als Antwort auf: Krankenstand aufgrund Knochenmarkspende #71030

    Hallo Ingrid,

    danke für die Info.

    als Antwort auf: Kündigung während des Krankenstandes #68288

    Liebe Formumteilnehmer,

    Ich hab eine Arbeiterin, Eintritt 01.12.1987 (Textilreinigung) die seit 17.04 im Krankenstand ist(sie hat am Freitag vorher eine Verschlechterungsvereinbarung unterschrieben), die Firma zahlt bis 05.07.2007, Betriebsende per 30.06.2007. DN weiss noch nichts davon, laut KV 1 Woche Kündigungsfrist. Die Kündigung wird um den 20.dM weggeschickt. Jetzt hab ich in der PV-Info nachgelesen, dass der DN wenn er durchgehen krank ist und ein neues Arbeitsjahr beginnt, einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Wie ist das, wenn der Betrieb am 30.06.2007 Betriebsende hat?

    Bin ein wenig verunsichert, denn bei Betriebsende kann der Betrieb ja nicht weiter zahlen. Oder?

    LG

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