Sonnenblume

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  • als Antwort auf: Abfertigungsberechnung #72487
    Sonnenblume
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    Hallo Roland,

    vielen Dank für deine Hilfe!!! 🙂

    Lg Sonnenblume

    als Antwort auf: Abfertigungsberechnung #72482
    Sonnenblume
    Mitglied

    Hallo zusammen!

    Ich brauche bitte eure Hilfe:

    Ein DN (leitender Ang., keine wie auch immer gearteten Zulagen) tritt per Ende Februar 2011 aus. Das DV hat 11 Jahre gedauert, also Anspruch auf 4 Monatsgehälter.
    Er hat in 2010 und 2011 auch Tantiemen ausbezahlt erhalten (zum Teil als Ratenzahlungen, also laufende Bezüge, zum Teil als Einmalzahlung, also SZ)

    Wie berechne ich die Abfertigung?

    1)
    Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate?

    Also die tatsächlich ausbezahlten Gehälter v. 01.03.2010 – 28.02.2011
    + UZ und WR
    + Sachbezüge
    + sämtliche ausbezahlte Tantiemen in diesem Zeitraum

    : 12 x 4

    oder

    2)
    Ausgangsbasis = das letzte Monatsentgelt, also Februar 2011 x 14 (inkl. UZ/WR)
    + Sachbezüge
    + Tantieme
    ??

    Ich steh da grad am Schlauch und finde auch in der Literatur nichts Eindeutiges.

    Herzlichen Dank für eure Hilfe!!

    Lg Sonnenblume

    als Antwort auf: ?Sachbezug PKW #71377
    Sonnenblume
    Mitglied

    Hallo zusammen!
    Ich habe bitte eine Frage:
    Einem Dienstnehmer von uns wurde zugesagt, dass er NACH Beendigung seines Dienstverhältnisses bei uns (nach seiner Pensionierung) seinen Firmen-PKW noch weiter privat nutzen kann, und zwar bis zum Zeitpunkt in dem der Leasingvertrag dieses Autos abläuft (ca. 1/2 Jahr).
    Wie sieht das steuerrechtlich aus?? Einen Sachbezug kann ich ja nicht mehr ansetzen, wenn kein aufrechtes DV mehr besteht.
    Danke für Rückmeldungen!!
    LG Sonnenblume

    als Antwort auf: KV Metallgewerbe Angestellte #71089
    Sonnenblume
    Mitglied

    hallo, vielen Dank für die Rückmeldung!
    Ja, es handelt sich um KV MetallINDUSTRIE. Ich hatte bis dato noch nicht bemerkt, dass die Sprünge, besser gesagt die Differenzen zwischen den Einstufungen ohnehin immer gleich bleiben. Ich dachte, dass sich auch vielleicht die Differenzen ändern. Na dann gehe ich für den Biennalsprung von der gehabten Mindestgehaltstabelle aus und rolle dann halt den November mit der KV-Erhöhung nachträglich im Dezember auf falls die Metaller-Verhandlungen nicht rechtzeitig bis zur November-Abrechnung abgeschlossen sind.
    lg

    als Antwort auf: KV Metallgewerbe Angestellte #71087
    Sonnenblume
    Mitglied

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe, irgendwer kann mir weiterhelfen, bin noch ein PV-Greenhorn :-):
    Einem Mitarbeiter gebührt jetzt per 01.11.2009 ein KV-Sprung und gleichzeitig ist ja im November auch immer die KV-Erhöhung zu berücksichtigen.
    Muss ich jetzt als Basis für den KV-Sprung auf die neue Mindestgehaltstabelle warten und dann noch die prozentuelle Erhöhung draufschlagen oder muss ich als Basis für den Sprung ohnehin die „alte“ gehabte Tabelle verwenden und dann eben auf diesen Betrag dann noch die prozentuelle Erhöhung?

    Danke im voraus für eure Hilfe !!!

    Liebe Grüße

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