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SchneiderMitglied
Danke für Ihre Antwort!!
SchneiderMitgliednochmal, damits sicher stimmt:
Kündigung bekanntgegeben: 12.06.
Frist lt. KV: 6 Wochen, Kündigungsmöglichkeit Monatsende
Ende Dienstverhältnis: 31.07.2008?SchneiderMitgliednochmal damits sicher stimmt:
Kündigung bekanntgegeben: heute
Frist: 6 Wochen
Ende DV: 31.07.2008 ? da lt. KV MonatsletzterDanke
SchneiderMitgliedalso kündigen zu jedem Zeitpunkt, aber Einhaltung der Frist ergibt dann den 31.07., da nur Monatsende möglich
Richtig?
Danke dir!Ja, gibt unterschiedliche Fristen ob DG oder DN kündigt…
SchneiderMitgliedAlso ehrlich gesagt bin ich jetzt verwirrt!
Lt. KV steht drin: Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen: Fristen zB über ein Jahr 2 Wochen! Heißt er könnte mit heute kündigen u. hätte danach noch 2 Wochen First, oder?
Lt. Arbeitsvertrag steht er hat die gleichen Fristen wie Dienstgeber!
KV: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzl. Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Letzten eines Kalendermonats durch Kündiung lösen! Heißt dass das er trotzdem heute kündigen kann u. die Frist 6 Wochen sind (lt. KV) oder muss er am 30.06. kündigen?Danke!!!!!!!!!!!
SchneiderMitgliedIch hätte gleich noch eine Frage:
Was ist, wenn ein Mitarbeiter seinen freien Tag (für Geburt, Ehe …) nicht „im Zusammenhang mit dem Ereignis“ sondern 2 Wochen danach konsumieren möchte?
Danke!
SchneiderMitgliedEs handelt sich um einen Angestellten u. er hat inzwischen gearbeitet!
Lg u. Danke!
SchneiderMitgliedIst es nicht so, dass wenn in dem Monat in dem der Arbeitnehmer 40 wird, mehr als 15 Tage Schwerarbeit geleistet werden, dieses Monat schon zählt?
Danke!
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