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26. November 2006 um 10:28 Uhr als Antwort auf: Gleitzeit – Ausnahme für einzelne mitarbeiter #67746
Martin
TeilnehmerOb Du die Gleitzzeitvereinbarung kündigen darfst, sollte in der GLAZ Vereinbarung stehen. Einzelne Mitarbeiter heraus zu nehmen sollte bei Begründung nicht am Gleichheitsgrundsatz scheitern.
Sollte es sich um Teil-geschützte Mitarbeiter handeln mit: Betreuungspflichten, Eltzern- Hospizkaren wird es schwierig.Sonst könnte man über eine Änderungkündigung denken.
lg
MartinMartin
TeilnehmerHallo Gudrun!
Deine Dienstnehmerin könnte auch andere Einkünfte:
Vermietung, Verpachtung, Zins- Kapitaleinkünfte etc. haben.Martin
TeilnehmerHallo vsdg!
Zu den Reisekosten:
Bei einem umgekehrten Fall, teilte mir das Finanzamt in Ö mit:
Die Diäten und deren Höhe/Berechnung ist mit den Sätzten des Staates vorzunehmen, welchem die Besteuerung obliegt.Martin
TeilnehmerLiebes Forum!
War auf der Personal Austria Messe und habe mit Versicherungsvertretern geredet.
Es gibt schöne Gewinndarstellungen, (immer für die Vergangenheit…) und tolle Prospekte.
Wenn Ihr die Netto-Rendite wissen wollt, welche tatsächlich ausbezahlt wurde, bwz. die Verwaltungsspesen und deren Schwankungen in den letzen Jahren waren, wird die Info recht dünn.Ich werde bei der Zeitung „Konsument“ einen Test der MV-Kassen anregen.
26. November 2006 um 10:08 Uhr als Antwort auf: Abfertigung m. Anrechn.abgefertigter Vordienstzeiten #67742Martin
TeilnehmerHallo Gust!
Ohne auf die Einzelheiten einzugehen möchte ich folgendes anmerken:
Auch Dienstzeiten bei Dienstnehmerkündigung können angerechnet werden.
Laufende Prämien können mit einem 12 Monatsschnitt in die Abfertigung gerechnet werden.
Das AngG geht von einer 12-Monatsbetrachtung vor Endes des Dienstverhältnis aus.Auf jeden Fall die Vordienstzeiten und Bestätigung das damals keine Abfertigung ausbezahlt wurde dokumentieren.
Vielleicht noch folgender Zusatz:
„Für falsche Angaben haftet der Dienstnehmer. Eventuelle Mehrkosten die sich aus falschen Angaben erbeben werden dem Dienstnehmer angelastet.“ … oder so ähnlich formuliert.
So kostet eine freiwillige Abfertigung der Firma nicht mehr an Lohnnebenkosten falls sich die Angaben des Dienstnehehmers als Unwahr herausstellen. Der FA-Prüfer kann u.U. die Angaben mit früheren L 16 überprüfen.26. November 2006 um 9:57 Uhr als Antwort auf: Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen #67741Martin
TeilnehmerHallo Roland!
Auf der Personal Austria Messe habe ich auf einem Vortrag gehört, dies soll wahrscheinlich nur für längere Fortbildungen gelten. – Ab 4 Semester.
Aber: nix is fix! Warten wir mal die nächste Regierung ab.
Martin
TeilnehmerLiebe Claudia!
Hier müßte man die Details der Wiedereinstellungszusage kennen.
Im Regelfall würde ich den § 1155 ABGB in Wirkung sehen und der Dienstgeber ist verpflichtet den Dienstnehmer auch ohne Arbeit im Unternehmen anzustellen.
lg
MartinAuszug aus dem ABGB § 1155:
§ 1155. (1) Auch für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, gebührt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Dienstgebers liegen, daran verhindert worden ist; er muß sich jedoch anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
(2) Wurde er infolge solcher Umstände durch Zeitverlust bei der Dienstleistung verkürzt, so gebührt ihm angemessene Entschädigung.Pflichten des Dienstgebers im Falle der Erkrankung
Martin
TeilnehmerHallo Clara!
Sieht so aus als ob der Slowene in SLO für SLO angestellt wird.
Deshalb keine Entsendung.
Arb Recht, SV und LST alles in SLO.
Am besten läßt Du ihn von einem SLO Steuerberater abrechnen.lg
MartinMartin
TeilnehmerWar zu schnell beim Senden:
Zur Erklärung:
The car allowance is calculated with 1, 5 % of the price of the new car and unlimited private use.
Second hand cars are calculated also with 1,5 % of their new price. (Usually we take the original price as listed in the catalog in the year of first registration)
The max. amount is limited to € 600,00 monthly for for unlimited use,It ist reduced to 0,75% if the employee uses the car for less than 6000 km per year. In this case the car allowane is calculated with the max. amount of € 300,- per month.
Als online Wörterbuch nehme ich:
http://dict.leo.org/?lp=ende&lang=de&searchLoc=1&cmpType=relaxed&relink=on§Hdr=on&spellToler=on&search=Martin
TeilnehmerHallo Lena!
Bei mir ist der Sachbezug Kfz als Lohnart „car allowance“.
Schönen Sonntag
Martin
20. November 2006 um 16:49 Uhr als Antwort auf: Familienhospizkarenz und Sonderurlaub wg. Todesfall #67721Martin
TeilnehmerHallo motte99!
Kann mich der Antwort von Wilhelm anschließen.
Weitere Info ist bei der Wirtschaftskammer nur einen Mausklick entfernt:
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/arbeitsrecht/MutterschutzKarenz/Hospizkarenz.htmMartin
TeilnehmerServus!
Hier ein Link zu einem deutschen Forum. Schau´ ob Du unter „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eine Antwort auf Deine Frage erhältst. (Einloggen erforderlich!)
http://www.recht.de/phpbb/Für eine Brutto-Nettoberechnung samt Lohnnebenkosten, ohne auf spezielle Lohnbestandteile einzugehen empfiehlt sich:
http://www.steuern-online.de/rechner/nettolohn/index.htmlEine genaue Beurteilung durch einen deutschen Steuerberater können die Links nicht ersetzen, aber vielleicht gewinnst Du einen Einblick in die PV unserer Nachbarn.
Schönes Wochenende an alle AZG- und ARG-Brecher! 😉
Martin
TeilnehmerDanke Rainer!
Da habe ich wohl eine falsche Auskunft erhalten – und weitergebeben.
Grüsse
MartinP.S. Ich komme auf die Personal Austria Messe. 🙂
Martin
TeilnehmerHallo Caro!
Wahrscheinlich meint der Arzt die 3 Monatsfrist, in welcher ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist.
Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun.Martin
TeilnehmerHallo rawuzl!
Wenn die Firma samt (ungewollten) Mitarbeitern gekauft/übernommen wurden, bleiben die geschützten Dienstnehmer im Unternehmen.
Eine Lösung kann nur einvernehmlich gefunden werden, bzw. wenn der Kündigungsschutz weggefallen ist.
Hier noch aufpassen wegen Motivkündigung… -
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