Gleitzeit – Ausnahme für einzelne mitarbeiter

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    Beiträge
  • #62988
    Lena
    Teilnehmer

    Ich bin es nocheinmal. Zur Gleitzeit geht mir gerade noch eine weitere Problemfrage durch den Kopf: Kann ich bestimmte Mitarbeiter von der Gleitzeitregelung ausnehmen, (zB. wenn die Gleitzeit bei einzelnen nicht klappt, weil die das schamlos ausnützen und sich bei hohem Arbeitsanfall verdrücken und dafür bei geringem Arbeitsanfall lange in der Firma herumsitzen)???

    Schönen Abend noch,
    Lena

    #67746
    Martin
    Teilnehmer

    Ob Du die Gleitzzeitvereinbarung kündigen darfst, sollte in der GLAZ Vereinbarung stehen. Einzelne Mitarbeiter heraus zu nehmen sollte bei Begründung nicht am Gleichheitsgrundsatz scheitern.
    Sollte es sich um Teil-geschützte Mitarbeiter handeln mit: Betreuungspflichten, Eltzern- Hospizkaren wird es schwierig.

    Sonst könnte man über eine Änderungkündigung denken.

    lg
    Martin

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