Werkvertrag und DV beim selben Dienstgeber

Startseite Foren Sonstiges Werkvertrag und DV beim selben Dienstgeber

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #62971
    Kuecken
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Sachverhalt: Angestellter 38,5 Std. Woche normales Aufgabengebiet – Kundenbetreuung – Bürotätigkeiten – Datenbanken aktualisieren und verwalten

    Der Betrieb möchte das EDV-System umstellen – dieser Angestellte wäre auf Grund seiner Ausbildung dazu in der Lage.

    Im Gespräch ist, diese Umstellung via Werkvertrag zu entlohnen er bliebe unter der zuverdienstgrenze. die Merkmale des Werkvertrages würden auch zutreffen

    Fällt euch noch was ein, das zu beachten wäre .. bzw. ein Grund warum man darauf verzichten sollte? Ich mein das sollte kein Problem sein

    Ich soll heute noch ein Statement abgeben – bitte um eure Mithilfe

    #67683
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Kücken!

    Bei einem Dienstgeber kann ein Dienstnehmer nur eine SV-Beschäftigungsgruppe haben. Laut WGKK ist eine Überwiegenheitsprüfung zu machen.
    Also kein Werkvertrag neben normalen Dienstverhältnis.

    #67686
    rkraft
    Teilnehmer

    Hallo Kücken,

    Ein Nebeneinander von Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und/oder Werkvertrag zu demselben Dienst-/Auftraggeber ist laut Rechtsprechung zwar möglich, allerdings eher der Ausnahmefall.

    So wird etwa immer wieder judiziert, dass im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses nach dem Überwiegen der einzelnen Elemente entweder ein echtes oder ein freies Dienstverhältnis vorliegt, und dass daher eine Aufteilung in einen abhängigen und einen selbstständigen Teil hat nicht zu erfolgen hat (vgl zB OGH 26. 8. 2004, 8 ObA 85/04i).

    Es gibt aber durchaus auch Einzelfallentscheidungen, in denen das Nebeneinander bereits akzeptiert wurde. Möchte man eine solche Zweigleisigkeit tatsächlich umsetzen, ist laut Rechtsprechung unbedingt
    – eine inhaltliche (dh tätigkeitsmäßige) Trennbarkeit UND
    – eine zeitliche Trennbarkeit (dh keine zeitliche „Vermischung“, sondern selbständige Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit als Dienstnehmer)
    erforderlich.

    Beispiel: Die Rechtsprechung hat in einem Fall zB die rechtliche Trennung von – Tischlerarbeiten (Dienstverhältnis) und – Vermittlertätigkeit (selbständig) bejaht (vgl VwGH 3. 7. 2002, 99/08/0125).

    Dass derartige Gerichtsentscheidungen bei den Abgabenbehörden (GKK, Finanzamt), keine besondere Freude auslösen, ist verständlich. Die kategorische Verneinung eines Nebeneinander von Dienstvertrag einerseits und freiem DV bzw Werkvertrag andererseits durch die GKK widerspricht aber eindeutig der Rechtsprechung.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67690
    Martin
    Teilnehmer

    Danke Rainer!

    Da habe ich wohl eine falsche Auskunft erhalten – und weitergebeben.

    Grüsse
    Martin

    P.S. Ich komme auf die Personal Austria Messe. 🙂

    #67694
    rkraft
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    „falsch“ oder „richtig“ ist mE in der Lohnverrechnung immer etwas Relatives. Auch in einer vermeintlich „falschen“ Aussage liegt meist ein Körnchen Wahrheit und umgekehrt. Es gibt nicht nur schwarz und weiß, sondern auch unzählige Grautöne.
    Es ist ja praktisch durchaus zutreffend, das Nebeneinanderexistieren von echtem DV und Werkvertrag im Zweifel zu verneinen. Wenn man es aber geschickt gestaltet (und solche Fälle kenne ich vor allem aus der Versicherungs- oder Bankenbranche), ist eine rechtliche Trennung, die von den Behörden anerkannt wird, durchaus möglich.

    Liebe Grüße,
    Rainer

    P.S.: Mein geplanter Vortrag auf der Personal Austria Messe wird von jemand anderem übernommen. Darauf haben sich der Linde-Verlag und ich kürzlich geeinigt, weil ich in wenigen Wochen das PV-Info-Team (gemeinsam mit meinem lieben Freund Markus Daurer) verlasse und zu PV-Praxis wechsle. Ich werde aber – sofern es meine Zeit zulässt – durchaus weiterhin gerne in diesem Forum präsent sein, um an den interessanten Fachdiskussionen mitzuwirken. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns nicht ganz aus den Augen verlieren. Vorerst mal vielen Dank – lieber Martin – für die rege Teilnahme und insbesondere die vielen tollen Anregungen und Antworten hier im Forum.

    #67704
    Kuecken
    Teilnehmer

    Hallo Ihr zwei fleißigen!

    Danke für die Antworten, mein Arbeitstag geht glücklicher Weise nur bis 16:30 so habe ich leider ohne eure Hilfestellungen – mit einem leicht mulmigen Gefühl im Bauch – gestern bereits meine Meinung kundtun müssen.

    Jetzt bin ich allerdings beruhigt, da ich mich in meiner Äußerung bestätigt fühle!

    Die „Geschichte“ mit dem Tischler habe ich auch gefunden – allerdings eben nichts was dagegen sprechen würde-und eigentlich gibts doch immer etwas, das dagegen spricht ;o)

    Jedenfalls geht der DG diesen (etwas frechen) Weg, und der DN kommt dadurch quasi zu einem abgabenfreien Weihnachtsbonus.

    Lieber Rainer, ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrem beruflichen Wechsel und hoffe bald wieder etwas von Ihnen zu lesen. ;o)

    LG Nika

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.