Familienhospizkarenz und Sonderurlaub wg. Todesfall

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  • #62981
    motte99
    Teilnehmer

    Ein Dienstnehmer ist derzeit in Familienhospizkarenz zur Sterbebegleitung des Vaters.
    Der Vater ist vergangene Woche verstorben. Der Dienstnehmer wird in 2 Wochen seinen Dienst wieder antreten.

    Gebührt im Falle der Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz auch der Sonderurlaub wg. Todesfall (lt. KV 2 Arbeitstage)?

    #67719

    Liebe Motte99!

    Sollte die Beerdigung noch in die Zeit der Familienhospizkarenz fallen, so kann er meiner Ansicht nach diese freien Tage nicht (mehr) beanspruchen.

    Allerdings kann es durchaus sein, dass im Zusammenhang mit dem Ableben des Vaters hinterher noch einige Behördenwege notwendig sind.

    In diesem Fall kann sich ein Anspruch auf bezahlte kurzfristige Freistellung entweder

    A) aus dem KV ergeben ODER

    B) aus § 8 Abs. 3 AngG (wenn ein Angestellten-DV vorliegt) ODER

    C) aus § 1154b Abs. 5 ABGB (wenn ein Arbeiter-DV vorliegt und der KV diesen Freistellungsgrund bei zugleich demonstrativer Aufzählung der restlichen Gründe nicht vorsieht bzw. auch zumindest nicht ausschließt).

    Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

    W. Kurzböck

    #67721
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo motte99!

    Kann mich der Antwort von Wilhelm anschließen.
    Weitere Info ist bei der Wirtschaftskammer nur einen Mausklick entfernt:
    http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/arbeitsrecht/MutterschutzKarenz/Hospizkarenz.htm

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