verbillige Mahlzeiten

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  • #65958
    David1982
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen,

    ich habe einen Klienten (Gastro), der seinen Mitarbeitern die Mahlzeit bei sich im Haus um € 4,40 reduzieren möchte.
    Meine Fragem:
    a) kann er das machen, dass es nur bei ihm vergünstigt ist, bzw. muss er dann Gutscheine ausstellen, die die Dienstnehmer auch noch bei anderen Gaststätten einlösen können?
    b) Wenn ein Gaststättenbetrieb selbst die Menüs ins Unternehmen liefert – liegt ja Verpflegung unmittelbar am Arbeitsplatz vor, dann ist die Abgabenfreiheit auch gegeben, wenns über € 4,40 kostet, kann er das auch für sich anwenden, dass die Dienstnehmer einfach ein Menü bei ihm bekommen – egal wie viel es kostet oder ist da eine Obergrenze zu beachten?
    c) Wenn Verpflegung unmittelbar am Arbeitsplatz verwendet wird, muss das schon beim Einkauf der Lebensmittel das irgendwie getrennt werden, oder kann man dann einfach vom Bestand das „gegessene“ auf freiwillige Sozialleistungen buchen?
    d) Bei einem Posting von Martin hab ich gelesen, dass die Gutscheine auf dem Lohnkonto stehen müssen und das j/6 erhöhen – die um € 4,40 auch oder nur die € 1,10/Tag. Falls Verpflegung am Arbeitsplatz gemacht wird, läuft das aber über die Buchhaltung und nicht die Lohnverrechnung?!

    Sorry für die vielen Fragen, aber ich hab bisher noch keine abzurechnen gehabt.
    Vielen Dank im Voraus!
    Lg
    David

    #74172
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    Bei Verpflegung der Mitarbeiter in einem Gastro-Betrieb sehe ich keinen steuerbaren Vorteil. = freiwilliger Sozialaufwand.

    Essensbons erhöhen nicht das Jahressechstel.
    Berufungsentscheidung – Steuer (Referent) des UFSF vom 19.08.2011, RV/0376-F/10

    „Steuerfreie laufende Bezüge gemäß § 3, ausgenommen laufende Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a, erhöhen nicht das Jahressechstel,“

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